Unter Vollstreckung versteht man im strafrechtlichen Sinne die Ausführung eines Urteils, im zivilrechtlichen Sinne die Durchführung einer Zwangsvollstreckung.
Unter Vollstreckung versteht man im strafrechtlichen Sinne die Ausführung eines Urteils, im zivilrechtlichen Sinne die Durchführung einer Zwangsvollstreckung.