Wird ein Darlehen vorzeitig, also vor dem Ende des Zinsbindungszeitraums abgelöst, erhält entweder das Geldinstitut ein Vorfälligkeitsentgelt oder der Kunde eine Disagioerstattung.
Wird ein Darlehen vorzeitig, also vor dem Ende des Zinsbindungszeitraums abgelöst, erhält entweder das Geldinstitut ein Vorfälligkeitsentgelt oder der Kunde eine Disagioerstattung.