ALF-EFZ: Zinsmargenabgrenzung

In ALF-EFZ ist auch eine Zinsmargenabgrenzung möglich. Die Zinsmargenabgrenzung grenzt die Zinsmarge des Darlehensgebers auf das Kalenderjahr ab. Sie weist die jährlich gezahlten Raten sowie deren Zinsanteil aus. Im Normalfall sind das auch die Zinsen, die der Darlehensnehmer pro Jahr zahlt.

Klicken Sie dafür im Darlehensfenster unten rechts auf den Button “Zinsauswertung”.
Wählen Sie dann als Abgrenzungsart die „Zinsmargenabgrenzung“.

Erfassen Sie die Marge in Prozent und klicken Sie auf “Ok”.

Die Zinsmargenabgrenzung ist enthalten im Zusatzpaket “Profi”. Infos zu den Paketen lesen

Ausgabe Zinsmargenabrenzung

Die Zinsmargenabgrenzung wird ausgegeben. Im Bild sehen Sie ein Beispiel.

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