ALF-News Winter 2025

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Inhalt

Updates in ALF-Software zum Jahresanfang 2025

Zum Jahresanfang wurden folgende Updates bereitgestellt:

  • Enthalten in allen u. g. Updates der ALF-Software:
    • Anpassungen an Windows 11
    • Verbesserung der Integration auf Citrix Systemen
    • Laufzeitumgebung migriert auf Microsoft .NET Framework Version 4.8
    • Stabilitätsverbesserungen und Fehlerbeseitigungen
  • ALF-OPTIFI Baufinanzierung – Version 5.30 Release 8
    • Basis-Paket: Steuerliche Änderungen 2025 – Mehr Infos
    • Forwarddarlehen auch für Endfällige Darlehen und Tilgungsdarlehen
    • Tarifaktualisierung der Bauspartarife, KfW-, Landesförderdarlehen
  • ALF-EFZ Darlehen & mehr – Version 4.01
    • Ausgabe Tilgungsplan: Eigene Vorlage des Beraters
    • Auswertungen der vorzeitigen Ablösung: Eigene Vorlage des Beraters
  • ALF-BAS Kontenabstimmung: Version 3.41
    • PDF-Ausgabe im Hintergrund
    • Erweiterung Anzahl einlesbare Spalten beim CSV-Import
    • Erweiterung Einlesen CAMT-Dateien
    • Zusätzliche Dateierweiterung CAMT-Dateien *.camt53
  • ALF-FORDER Forderungsverwaltung: Version 2.72
    • Unterstützung von Governikus eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach)
    • EDA Dateien der Formulare können separat gespeichert werden, um diese über andere elektronische Postfächer mit dem Gericht auszutauschen

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Neue Gesetze ab 2025

Diese Änderungen sind in ALF-OPTIFI Version 5.30 Release 8 (Auslieferung Januar 2025) bereits umgesetzt:

  • Der neue Einkommensteuer-Tarif laut EstG §32a ist integriert.
  • Der Grundfreibetrag wurde laut EstG §32a auf 12.096 EUR angehoben.
  • Am 20.12.2024 hat der Bundesrat dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Das Kindergeld steigt damit ab 01.01.2025 um 5 EUR auf 255 EUR je Kind und Monat, ab 2026 um weitere 4 EUR auf 259 EUR.
  • Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt für 2025 um 60 EUR auf 6.672 EUR (bisher 6.612 EUR), 2026 nochmal um 156 EUR auf 6.828 EUR. 2025 beträgt der Kinderfreibetrag somit 3.336 EUR pro Elternteil. Zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (1.464 EUR) ergibt sich eine Anhebung auf insgesamt 4.800 EUR pro Elternteil, also 9.600 EUR pro Kind.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2025 bei 66.150 EUR jährlich (5.512,50 EUR monatlich).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt bei 96.600 EUR pro Jahr (8.050 EUR pro Monat).  Die Einkommensgrenze für die Rentenversicherung ist erstmals in Ost und West gleich.
  • Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) wird ab 1. Januar 2025 auf 3,6 Prozent erhöht.

Diese weiteren Änderungen gibt es 2025:

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 01.01.2025 auf 12,82 EUR pro Stunde.
  • Die Freigrenze des Solidaritätszuschlags wird auf 19.950 EUR angehoben. Wer weniger Lohn- bzw. Einkommensteuer entrichtet hat, muss keinen Soli zahlen.
  • Ab dem 15. Januar 2025 müssen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. 
  • USB-C wird der einheitliche Anschluss für Smartphones und Tablets.

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Online-Seminar-Duo

Das Online-Seminarkonzept der ALF AG bietet Ihnen kompakte Informationen als Einführung in die Software, Zeit für die eigene praktische Umsetzung und die Beantwortung Ihrer Fragen.

So sieht das Konzept aus: Wir vereinbaren – nur für die Mitarbeiter Ihrer Firma – zwei Online-Termine mit jeweils einer Stunde. In der ersten Stunde zeigen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der Software, die beste Reihenfolge der Erfassung und eine möglichst schnelle Erfassung inklusive der erforderlichen Felder. Dann haben Sie Zeit, die gelernten Inhalte selbst umzusetzen – wir empfehlen mindestens ein bis zwei Wochen.

Beim zweiten Online-Termin vertiefen wir die gelernten Inhalte, klären Ihre Fragen und gehen auf Ihre Wunschthemen ein. Arbeiten Sie in ALF-OPTIFI Baufinanzierung z. B. viel mit Sonderabschreibungen, erläutern wir Ihnen diese Erfassung. Möchten Sie wissen, wie Sie die Absetzbarkeit der Zinsen ändern und diese mehr auf den vermieteten Teil verlagern, erläutern wir genau das. Vielleicht möchten Sie aber auch detailliert wissen, wie Sie Vorlagen erstellen oder Auswertungen variieren können. Sie wählen Ihre Themen, mit denen wir die Stunde nach der Beantwortung Ihrer Fragen füllen.

  • Online-Seminar
    2 Termine mit je 60 Minuten
  • 1. Stunde: Basis-Wissen zur Software wichtige Eckpunkte der Software,
    empfohlene Reihenfolge der Erfassung, Pflichtfelder, schnelle Erfassung
  • Zeit für eigene Erfassung und Berechnung
  • 2. Stunde: Vertiefen & Fragen klären
    Vertiefung, Beantwortung Ihrer Fragen, Erläuterung Spezialthemen nach Wunsch

Kosten 180 EUR + MwSt. pro Teilnehmer mit bestehender Wartungsvereinbarung zur Software – Kosten 240 EUR + MwSt. pro Teilnehmer ohne Wartungsvereinbarung für die Software ————— Buchung über die ALF-Homepage oder über den ALF-Vertrieb: Telefon 07131 906535 oder E-Mail vertrieb@alfag.de

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NEU: ALF-BanCo 10 Homebankingsoftware

Die Version 10 der Homebankingsoftware ALF-BanCo befindet sich aktuell im Pilottest und wird voraussichtlich im späten Frühjahr 2025 verfügbar sein.

ALF-BanCo 10 ist noch sicherer, noch übersichtlicher und noch komfortabler. 

Hier lesen Sie mehr zu den Neuerungen in ALF-BanCo 10.

Die ALF-BanCo 10 liest Zahlungsdaten in vielen Varianten ein, z. B. als:

  • QR-Code über Kamera an Notebook oder PC
  • QR-Code über Handy-App und Handy-Kamera
  • Foto der Daten über Handy-App und Handy-Kamera
  • PDF-Dateien im ZUGFeRD-Format (nur Business-Version)

Mit ALF-BanCo 10 können Zahlungsdaten in vielen Varianten eingelesen werden.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Jetzt ALF-BanCo 9 kaufen und ALF-BanCo 10 nach Fertigstellung kostenfrei erhalten

Kaufen Sie jetzt ALF-BanCo 9 (oder upgraden Sie von einer älteren Version) und Sie erhalten das neue ALF-BanCo 10 auf gleicher Lizenzstufe nach Fertigstellung automatisch und kostenlos. Alle Updates innerhalb der Version sind kostenfrei. Sie zahlen einen einmaligen Kaufpreis – kein ABO.

Mehr Infos zur Homebankingsoftware finden Sie auf der ALF-BanCo-Homepage.

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ALF-BAS: Kontoauszugsformat MT940 wird eingestellt

Das Kontoauszugsformat MT940 wird im November 2025 endgültig eingestellt.

Für die Software ALF-BAS Kontenabstimmung ist schon seit längerer Zeit das neue Kontoauszugsformat Camt verfügbar mit dem ALF-BAS Modul C – Camt.

Für DZ-Bank-Konten empfiehlt die ALF AG das ALF-BAS Modul O – Online. Mit Modul O werden die Umsätze des DZ-Bank-Kontos automatisiert online direkt aus dem VR-Bankenportal in ALF-BAS importiert.

Alle internen Gegenkonto-Umsätze können mit ALF-BAS Modul V – Viewing mit einem Klick aus den LDMS-Listen im Atruvia Online-Viewing in ALF-BAS importiert werden.

Mit Modul C-Camt importieren Sie Kontendaten im Camt-Format. Wählen Sie dafür in den Einstellungen des Import-Fensters das Format „CAMT.053 (*.xml) und die betreffende Importdatei (im Bild auf der linken Seite).

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Kunden der Software ALF-BAS Kontenabstimmung, die ihre Umsätze noch mit Modul M – MT940 einlesen, sollten jetzt handeln: Sie können in ALF-BAS unter dem Menüpunkt „Module“ noch nicht verwendete Module kostenlos 6 Wochen lang als Testmodule freischalten und im Echtbetrieb testen.

Bei Fragen beraten wir Sie gern: vertrieb@alfag.de oder Tel. 07131 9065-35. Infos zur Kontenabstimmungssoftware ALF-BAS finden Sie unter www.alfag.de/bas.

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Tipps, Tricks & Infos zur ALF-Software


ALF-OPTIFI Baufinanzierung

Wie erfasse ich ein Annuitätendarlehen, das dass nach x Jahren von einem dann zuteilungsreifen Bausparvertrag komplett abgelöst wird?

Ein Annuitätendarlehen unterscheidet sich von einem Endfälligen Darlehen dadurch, dass für das AD auch eine regelmäßige Tilgungsleistung gezahlt wird. Bei einem Endfälligen Darlehen wird nur der Zins gezahlt.

Wählen Sie im Fenster „Finanzierung“ über „Fremdmittel neu“ die Darlehensart „Annuitätendarlehen, Tilgung durch Bausparvertrag“. Erfassen Sie dann die Darlehensdaten Ihres AD.

Klicken Sie im Fenster des AD auf „Tilgungsplan“. Wählen Sie „Tilgungsplan ohne vorvertragliche Information“, „Einzelübersicht“ und „Gesamtlaufzeit des Darlehens“. Blättern Sie durch den Plan bis zum gewünschten Datum x (Zuteilung des Bausparvertrags). Die Restschuld zu diesem Termin sollte – zumindest ungefähr – dem Betrag der Bausparsumme entsprechen.

Wählen Sie im Fenster des AD rechts in der Tabelle „Übersicht Bausparverträge“ den angelegten BSV. Klicken Sie auf den Button „Ändern“, damit das Fenster des BSV geöffnet wird. Laden Sie über den Button „Datenbank“ Ihren Bauspartarif und erfassen Sie die Bausparsumme entsprechend der Restschuld des AD zum Ablösetermin.

Wählen Sie im BSV-Fenster rechts im Feld „Voraussichtliche Auszahlung“ bitte „selbst erfassen“. Erfassen Sie das gewünschte Datum. Klicken Sie links im Feld „Sparrate“ auf den Button „…“. Mit Klick auf „Ja“ berechnen Sie die Sparrate, die zu dem gewünschten Auszahlungstermin führt.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Die Kombination Annuitätendarlehen und ablösender Bausparvertrag ist angelegt.

Im Bild sehen Sie einen Auszug aus der Ausführlichen Auswertung, der die Eckdaten aus dem Tilgungsplan des Darlehens und dem Anspar- und Tilgungsplan des Bausparvertrags zeigt.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Weitere Tipps & Tricks zu ALF-OPTIFI finden Sie in den ALF-OPTIFI FAQ.


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