Inhalt
- Neues Modul Cloud für ALF-OPTIFI Baufinanzierung
- Neue Gesetze ab 2026
- Online-Seminar-Duo
- Empfängerprüfung in ALF-BanCo 10 Homebanking
- Planung ALF-VVW Vertragsverwaltung 3.0
- Tipps, Tricks & Infos zur ALF-Software
Neues Modul Cloud für ALF-OPTIFI Baufinanzierung
Für die Baufinanzierungssoftware ALF-OPTIFI gibt es ganz neu das Zusatzmodul C – Cloud. Die Cloud bietet die Speicherung von bis zu 500 Berechnungen in Ihrem persönlichen Cloud-Bereich, gesichert mit Ihrem Cloud-Passwort.
Sie können auf Ihren Cloud-Bereich von mehreren Geräten zugreifen, z. B.
- bei einer Einplatzlizenz vom PC und vom Notebook aus
- bei einer Mehrplatzlizenz von mehreren Plätzen aus.
Die ALF-Cloud ist auch als Datensicherung nutzbar. Eine Berechnung
kann also sowohl in Ihrer lokalen ALF-OPTIFI Datenbank als auch
in Ihrem ALF-Cloud-Bereich gespeichert sein.
Nutzen Sie den Vorteil, von überall Zugriff auf Ihre Daten zu haben – bequem, flexibel und sicher.
Das neue Modul C – Cloud, die persönliche Cloud für Ihre Berechnungen.
Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.
Mehr zu den Vorteilen und zur Sicherheit lesen Sie in der PDF Modul C – Cloud.
Interesse an der ALF-OPTIFI-Cloud? Ein persönliches Angebot erhalten Sie nach einer kurzen Anfrage per E-Mail unter vertrieb@alfag.de
Neue Gesetze ab 2026
Diese Änderungen sind in ALF-OPTIFI Version 5.40 (Auslieferung Januar 2026) bereits umgesetzt:
- Der neue Einkommensteuer-Tarif laut EstG §32a ist integriert.
- Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer erhöht sich 2026 auf 12.348 EUR. Damit sollen die negativen Effekte der Inflation auf das Einkommen ausgeglichen werden.
- Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt 2026 für Ledige ab einem Einkommen von 69.879 EUR und bei gemeinsamer Veranlagung ab 139.758 EUR.
- Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2026 auf 69.750 EUR jährlich bzw. 5.812,50 EUR monatlich. Bis zu dieser Höhe wird das Einkommen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Einkommen über diesem Betrag bleibt beitragsfrei.

- Für 2026 wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 101.400 EUR jährlich bzw. 8.450 EUR monatlich angehoben. Einkommen über diesem Betrag bleibt beitragsfrei.
- Das Kindergeld steigt ab Januar 2026 um 4 EUR pro Kind und Monat auf 259 EUR monatlich. Der Kinderfreibetrag steigt für Eltern mit einem Einkommen von mehr als 80.000 EUR im Jahr und für Alleinerziehende mit mehr als 40.000 EUR auf 6.828 EUR.
Diese weiteren Änderungen gibt es 2026:
- Die Zahl der Kinderkrankentage erhöht sich auf 15 pro Elternteil und Kind, auf 30 Kinderkrankentage für Alleinerziehende.
- Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2026 auf 13,90 EUR brutto in der Stunde.
- Die Verdienstgrenze für Minijobs erhöhte sich zum 1. Januar 2026 auf 603 EUR im Monat.
- Die Mindestausbildungsvergütung steigt (z. B. 724 EUR im 1. Lehrjahr).
- Laut Mindestunterhaltsverordnung steigt der Mindestunterhalt für Kinder ab dem 1.1.2026. Die Düsseldorfer Tabelle wurde entsprechend angepasst.
- Der Preis für das Deutschland-Ticket stieg ab Januar 2026 von bisher 58 EUR auf 63 EUR. Die Pendlerpauschale beträgt künftig 38 % ab dem 1. gefahrenen Kilometer unabhängig von der Wegstrecke. Bisher galt der Abzug erst ab dem 21. km Fahrweg.
- Die Kfz-Steuer ist künftig als einmaliger Jahresbetrag zu entrichten und kann nicht mehr über das Jahr gestreckt werden. Die Steuerfreiheit für E-Autos wird um 5 Jahre verlängert. Elektroautos, die bis Ende 2030 neu zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden, sind 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
Online-Seminar-Duo
Das Online-Seminarkonzept der ALF AG bietet Ihnen kompakte Informationen als Einführung in die Software, Zeit für die eigene praktische Umsetzung und die Beantwortung Ihrer Fragen.
So sieht das Konzept aus: Wir vereinbaren – nur für die Mitarbeiter Ihrer Firma – zwei Online-Termine mit jeweils einer Stunde. In der ersten Stunde zeigen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der Software, die beste Reihenfolge der Erfassung und eine möglichst schnelle Erfassung inklusive der erforderlichen Felder. Dann haben Sie Zeit, die gelernten Inhalte selbst umzusetzen – wir empfehlen mindestens ein bis zwei Wochen.

Beim zweiten Online-Termin vertiefen wir die gelernten Inhalte, klären Ihre Fragen und gehen auf Ihre Wunschthemen ein. Arbeiten Sie in ALF-OPTIFI Baufinanzierung z. B. viel mit Sonderabschreibungen, erläutern wir Ihnen diese Erfassung. Möchten Sie wissen, wie Sie die Absetzbarkeit der Zinsen ändern und diese mehr auf den vermieteten Teil verlagern, erläutern wir genau das. Vielleicht möchten Sie aber auch detailliert wissen, wie Sie Vorlagen erstellen oder Auswertungen variieren können. Sie wählen Ihre Themen, mit denen wir die Stunde nach der Beantwortung Ihrer Fragen füllen.
- Online-Seminar
2 Termine mit je 60 Minuten - 1. Stunde: Basis-Wissen zur Software wichtige Eckpunkte der Software,
empfohlene Reihenfolge der Erfassung, Pflichtfelder, schnelle Erfassung - Zeit für eigene Erfassung und Berechnung
- 2. Stunde: Vertiefen & Fragen klären
Vertiefung, Beantwortung Ihrer Fragen, Erläuterung Spezialthemen nach Wunsch
Kosten 180 EUR + MwSt. pro Teilnehmer mit bestehender Wartungsvereinbarung zur Software – Kosten 240 EUR + MwSt. pro Teilnehmer ohne Wartungsvereinbarung für die Software – Buchung über die ALF-Homepage oder über den ALF-Vertrieb: Telefon 07131 906535 oder E-Mail vertrieb@alfag.de
Empfängerprüfung für ALF-BanCo 10 Homebanking
Seit Anfang Oktober 2025 ist im Online-Banking der Namensabgleich des Empfängers verpflichtend, die Verification of Payee (VoP).
Wenn Sie jetzt in ALF-BanCo 10 eine Zahlung ausführen möchten, benötigen Sie mindestens ALF-BanCo Version 10.2.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass SEPA-Überweisungen (auch Daueraufträge) nicht mehr ohne eine Empfängerprüfung möglich sein dürfen. Das Update war innerhalb ALF-BanCo 10 kostenfrei. Für alte Versionen gibt es kostengünstige Umstiegsangebote.
Was ist Verification of Payee (VoP)?
Das Verfahren Verification of Payee (VoP) wurde vom Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (European Payments Council) festgelegt. Es soll die Zahlungssicherheit im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) erhöhen.
Mit dem VoP-Verfahren wird vor jedem Zahlungsvorgang die Identität des Zahlungsempfängers überprüft. Es wird kontrolliert, ob der angegebene Empfängername sowie die IBAN mit den bei der Empfängerbank registrierten Daten übereinstimmen. Der Verification-of-Payee-Prozess wird also durchgeführt, bevor der Zahlende seinen Zahlungsauftrag beim Kreditinstitut freigibt.
Das neue Verfahren gilt für alle Zahlungen von Zahlungsverkehrskonten, also in ALF-BanCo für diese Auftragsarten:
- Überweisungen
- Terminüberweisungen
- Echtzeitüberweisungen
- Umbuchungen
- Sammelüberweisungen
- Daueraufträge
Wie funktioniert VoP?
Wenn ein Auftraggeber einen Auftrag bei einem Zahlungsdienstleister (dem eigenen Kreditinstitut, also der kontoführenden Bank) einreicht, initiiert der Zahlungsdienstleister die Prüfung von IBAN und Name des Auftragsempfängers im vorliegenden Auftrag. Der Zahlungsdienstleister meldet das Prüfungsergebnis zurück an den Auftraggeber. Der Auftraggeber muss das Prüfergebnis kontrollieren und gibt dann entweder den Auftrag unverändert frei oder korrigiert die Auftragsdaten.
Wie funktioniert VoP in ALF-BanCo?
Wenn Sie in ALF-BanCo eine Zahlung senden, erfolgt automatisch die Prüfung des Empfängers. Ihr Kreditinstitut sendet das Ergebnis der Empfängerprüfung an ALF-BanCo. Sind die Empfängerdaten komplett korrekt, sehen Sie davon nichts und der Auftrag wird von der Bank sofort ausgeführt. Gibt es Abweichungen, werden diese angezeigt.
In diesem Fenster sehen Sie das Ergebnis der Empfängerprüfung.
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Die farbliche Kennzeichnung gibt einen sofortigen Hinweis:
- grün = Übereinstimmung
- gelb = Teilweise Übereinstimmung (Korrekter Name wurde zurückgemeldet)
- rot = Keine Übereinstimmung
- ! – Keine Prüfung möglich (IBAN nicht gefunden oder technische Gründe)
Setzen Sie das Häkchen bei „Empfängernamen für zukünftige Aufträge in ALF-BanCo anpassen“, ersetzt BanCo bei „gelben“ Meldungen automatisch den von Ihnen erfassten (nicht korrekten) Empfängernamen mit dem vom Kreditinstitut zurückgemeldeten Empfängernamen.
Gibt es keine oder nur eine teilweise Übereinstimmung oder war keine Prüfung möglich, können Sie entscheiden, ob Sie die Zahlung trotzdem ausführen möchten – auf eigenes Risiko. Klicken Sie dafür auf den Button „Auftrag unverändert senden – auf eigenes Risiko“.
Wir empfehlen allerdings, die Empfängerdaten anzupassen. Klicken Sie dafür auf „Auftrag nicht senden“, ändern Sie die Daten und versenden Sie den Auftrag erneut.
Firmenkunden
Firmenkunden können für Sammelüberweisungen eine Opt-out Option nutzen. Diese bewirkt, dass der VoP-Prozess nicht durchlaufen wird und alle Zahlungen ohne Prüfung der Empfängerdaten freigegeben werden. Dies ist für Firmenkunden bei Sammelüberweisungen möglich, die mindestens zwei Einzelüberweisungen enthalten. Setzen Sie dafür das Häkchen bei „Sofern möglich auf Empfängerprüfung verzichten“.
Mehr Infos zur Vertragsverwaltung finden Sie auf der ALF-BanCo-Homepage.
Planung ALF-VVW Vertragsverwaltung 3.0
Im Frühjahr 2026 ist die Auslieferung der Version 3.0 der Software zur Vertragsverwaltung ALF-VVW geplant. Die folgenden neuen Inhalte und neuen Verträge werden enthalten sein.
Neu in allen ALF-VVW-Versionen
- Notfalldokumentation – Im Notfall benötigen Sie und eventuell Ihre Vertrauenspersonen schnellen Zugang zu allen wichtigen Informationen und Dokumenten. Diese Notfalldokumentation richten Sie einmal ein und haben damit einen schnellen Zugriff auf alle aktuellen wichtigen Daten. Dafür ist die Notfalldokumentation natürlich auch druckbar.
- Dokumente archivieren – Bei einigen Verträgen können die Dokumentenordner sehr voll und unübersichtlich sein. Wenn Sie alte Dokumente archivieren, schaffen Sie damit wieder Übersichtlichkeit für die aktuellen Dokumente.
- Ein neuer horizontaler Splitter (Teiler) in der Gesamtliste ermöglicht eine Anpassung in der Höhe. Wenn Sie den Splitter nach oben ziehen, sehen Sie z. B. in der unteren Tabelle mehr der zugeordneten Verträge und Versicherungen.
- Bei der Dokumentenzuordnung gibt es neu die Funktion „Datei speichern unter“, damit die Dateien z. B. bequem an E-Mails angehängt werden können.
- In der Vertragsart „Grundsteuer“ wurde ein neues Feld „Gemarkung“ eingefügt.
- Im Menübereich Hilfe zeigt der neue Menüpunkt „Datenbankinformationen“ zur verwendeten Datenbank, z. B. für Supportfragen.
- Der Vertragsbereich „Betreuung“ heißt jetzt „Bildung und Betreuung“ und enthält neue Verträge zur Bildung.
In der Notfalldokumentation können Sie auch Informationen zum Zugang zu ALF-VVW Vertragsverwaltung speichern.
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Speichern Sie Dateien aus der Datenbank mit Klick auf „Datei speichern unter“, um diese z. B. in einer E-Mail zu versenden.
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Neue Verträge für alle Versionen
- Bildung und Betreuung
- Betreuungsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag (Auszubildender)
- Heimvertrag (Bewohner)
- Pflegevertrag
- Schulvertrag
- Schulbildungsvertrag
- Studienvertrag
- Weiterbildung
- Sonstiger Bildungsvertrag
- Dokumente
- Behindertenparkausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Mitgliedschaften
- Lieferabo
- Versicherungen
- Betriebliche Altersvorsorge (Arbeitnehmer)
- Haftpflichtversicherung Haus- u. Grundbesitzer
- Haftpflichtversicherung Tierhalter
- Heilpraktikerversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Photovoltaikversicherung
- Sterbeversicherung
- Tierkrankenversicherung
- Erweiterung der KfZ-Versicherung um E-Auto/E-Scooter/E-Bike
- Versorgung und Abgaben
- Einkommensteuer
- Photovoltaikvertrag
- Servicevertrag
Zusätzlich neu in ALF-VVW Business
- Neuer Vertrag: Berufsausbildungsvertrag (Arbeitgeber)
- Auswahl zwischen Brutto und Netto sowie des zutreffenden Mehrwertsteuersatzes
Der Button zeigt, ob für den Betrag Brutto oder Netto gewählt ist.
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Ein Klick auf den Button öffnet die Auswahl. Die wählbaren Bruttovarianten werden in den Parametern erfasst.
Das genaue Auslieferungsdatum für ALF-VVW 3.0 steht noch nicht fest. Alle Anwender der Software werden automatisch in der Software informiert. Natürlich gibt es zusätzlich Informationen auf der Homepage.
Mehr Infos zur Vertragsverwaltung finden Sie auf der ALF-VVW-Homepage.
Tipps, Tricks & Infos zur ALF-Software
ALF-OPTIFI Baufinanzierung
Wie übertrage ich mehrere Berechnungen aus meiner lokalen Datenbank in meinen persönlichen ALF-Cloud-Bereich?
Sie können Daten aus der lokalen OPTIFI-Datenbank komfortabel in die Cloud übertragen.
Natürlich geht das genauso auch von der Cloud in die lokale Datenbank.
Wählen Sie in der Berechnungsliste die „Lokale Datenbank“ (oberer Pfeil). Klicken Sie dann unter der Tabelle auf den Button „Senden an ALF-Cloud“.
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Setzen Sie das Häkchen bei den Berechnungsnamen der Berechnungen, die Sie in die Cloud übertragen möchten und klicken Sie auf den Button „In die ALF-Cloud übernehmen“, um die Übertragung zu starten.
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Weitere Tipps & Tricks zu ALF-OPTIFI finden Sie in den ALF-OPTIFI FAQ.











