ALF-News Winter 2021

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Neu: ALF-VVW Vertragsverwaltung

Sie ist da – die neue ALF-Software zur Vertragsverwaltung. Mit ALF-VVW ordnen Sie alle Ihre Verträge, Dokumente und persönlichen Unterlagen. Außerdem haben Sie alle Kündigungstermine im Blick. Auch die Ansprechpartner und die gesamte bisherige Kommunikation sind zur Hand. Das kann ALF-VVW Vertragsverwaltung:

  • Verwaltung aller Ihrer Verträge und Dokumente
  • Schnellerfassung mit den wichtigsten Eckdaten
  • Terminverwaltung und Anzeige fälliger Termine
  • Dokumentenverwaltung (Scan, PDF, Bilddatei, Textdatei)
  • Ansprechpartner und Kommunikation
  • Auswertung als PDF

Legen Sie Verträge mit wenigen Klicks an und ordnen Sie PDFs, Texte, eingescannte Dokumente zu oder erfassen Sie Infos dazu. Mit der integrierten Terminverwaltung verpassen Sie keinen Kündigungstermin und auch kein günstiges Umstiegsangebot mehr – egal, ob es sich um Mobilfunkverträge, Stromanbieter, Zeitschriften-ABO oder Versicherungsverträge handelt.

Ein Blick in die neue Software. Links sehen Sie Beispiele für Vertragsarten. Rechts ist die beispielhafte Dokumentation eines Kommunikationsverlaufs dargestellt.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Diese Versionen der ALF-Vertragsverwaltung werden angeboten (alle Beträge inkl. MwSt.):

  • Demoversion – kostenlos: Umfang 1 Person und 1 Vertrag zum Testen
  • Privat-Version – 19,90 EUR: Umfang 1 Person und beliebig viele Verträge
  • Family-Version – 29,90 EUR: Umfang bis 6 Personen und beliebig viele Verträge
  • Business-Version – 69,90 EUR: Umfang beliebig viele Kunden mit beliebig vielen Verträgen

Ausführliche Information, die kostenlose Demoversion und den ALF-VVW-Shop finden Sie auf der ALF-VVW Homepage. Testen Sie jetzt. Sie werden begeistert sein. Hier geht es zur ALF-VVW-Homepage.

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Neue Gesetze ab 2021

Diese Änderungen sind in ALF-OPTIFI (Version 4.20 Release 2) bereits umgesetzt:

  • Der Grundfreibetrag wurde auf 9.744 EUR erhöht.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung stieg auf 85.200 EUR, in den östlichen Bundesländern auf 80.400 EUR.
  • Die neue Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 58.050 EUR.
  • Der Kinderfreibetrag für 2021 steigt auf 8.388 EUR.
  • Das Kindergeld für das 1. und 2. Kind wurde erhöht auf 219 EUR, für das 3. auf 225 EUR und ab dem 4. auf 250 EUR.
  • Das Baukindergeld wurde bis 31.03.2021 verlängert. Wer bis dahin einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhält, kann bis Ende 2023 einen Förderantrag auf Baukindergeld stellen und erhält zehn Jahre bis zu 12.000 EUR staatliche Förderung je Kind.
  • Die Wohnungsbauprämie stieg zum 1. Januar 2021 von 8,8 auf 10 Prozent pro Jahr. Maximal bezuschusst werden für Einzelpersonen 700 EUR und für Ehepaare 1.400 EUR. Die maximale Prämie beträgt damit für Einzelpersonen 70 EUR und für Ehepaare 140 EUR. Die Prämie wird bis zu einem zu versteuernden Einkommen von maximal 35.000 EUR für Einzelpersonen und 70.000 EUR für Ehepaare gezahlt.
  • Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 % der Lohn- und Steuerzahler, für einige wird er gemildert, da die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags wesentlich erhöht wird. Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags ist die Lohn- bzw. Einkommensteuer. Sie steigt für zusammen veranlagte Ehegatten (Steuerklasse III) von 1.944 EUR auf 33.912 EUR und für einzeln veranlagte Personen von 972 EUR auf 16.956 EUR. An die neue, deutlich ausgedehnte Freigrenze, schließt sich eine sogenannte Milderungszone an. In dieser Milderungszone wird der Solidaritätszuschlag schrittweise erhöht. Hochverdienende zahlen damit weiterhin 5,5 % Solidaritätszuschlag der Einkommensteuer.

Diese weiteren Änderungen gibt es 2021:

  • Die Mehrwertsteuer beträgt 1.1.2021 wieder 19 % (Regelsteuersatz) und 7 % (ermäßigter Steuersatz).
  • Der Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2021 auf 9,50 EUR brutto und ab 01.07.2021 auf 9,60 EUR brutto pro Arbeitsstunde.
  • Die Pendlerpauschale wird 2021 für Vielfahrer erhöht. Ab dem 21. Entfernungskilometer gelten 35 Cent statt sonst 30 Cent.
  • Ein Corona-Bonus von Arbeitgebern an Arbeitnehmer für besondere Leistungen in der Corona-Krise ist bis 1.500 EUR steuerfrei, wenn die Zahlung bis Juni 2021 erfolgt.
  • Der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung kann jetzt bereits nach zwölf Monaten erfolgen.
  • Wird ein Makler vom Verkäufer beauftragt, muss dieser mindestens die Hälfte der Provision zahlen. Der Maklervertrag muss künftig schriftlich festgehalten werden, z. B. per E-Mail.

Homeoffice-Pauschale
Der Bundestag hat eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro für maximal 120 Tage im Jahr beschlossen. Damit kann man insgesamt 600 Euro geltend machen. Bei der Steuerberechnung wird die Steuerpauschale vom Einkommen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen wird geringer und die Steuerlast sinkt.
Die Homeoffice-Pauschale wird in den Jahren 2020 und 2021 gewährt und zählt wie die Pendler-Pauschale zu den Werbungskosten. Für Werbungskosten wird eine jährliche Pauschale von 1.000 EUR veranschlagt. Eine weitere Entlastung erreichen Sie also nur, wenn die Summe Ihrer Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale über 1.000 EUR liegt. Das wird dann schwierig, wenn durch das Homeoffice eine hohe Pendlerpauschale wegfällt (30 Cent pro Kilometer). Übrigens ist eine Homeoffice-Bestätigung vom Arbeitgeber empfehlenswert.
Selbst gezahlte Anschaffungen für das Homeoffice wie Schreibtisch, Bürostuhl, PC, … sind ebenfalls absetzbar. Die Kosten für private Telefon- und Internetanschlüsse, die dienstlich mit genutzt werden, können mit 20 Prozent der Ausgaben zu den Werbungskosten hinzugefügt werden.

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Online-Seminar-Duo

Viele ALF-Kunden wünschen ein ganz kurzes Seminar, quasi als Einführung in die Software. Und in Corona-Zeiten natürlich online. Hier ist die Lösung: das Online-Kurzseminar-Duo.
Wir vereinbaren – nur für die Mitarbeiter Ihrer Firma – zwei Online-Termine mit jeweils einer Stunde. Sie sehen dabei ganz bequem von Ihrem PC aus den Bildschirm des Schulungsleiters via Internet. In der ersten Stunde zeigen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der Software, die beste Reihenfolge der Erfassung und eine möglichst schnelle Erfassung inklusive der erforderlichen Felder.
Dann haben Sie je nach Vereinbarung Zeit, die gelernten Inhalte selbst umzusetzen – wir empfehlen ein bis zwei Wochen. Beim zweiten Online-Termin vertiefen wir die Schnellerfassung, klären Ihre Fragen und zeigen Ihnen spezielle Vorgehensweisen nach Ihrer Wahl.
Arbeiten Sie in ALF-OPTIFI Baufinanzierung z. B. viel mit Sonderabschreibungen, erläutern wir Ihnen diese Erfassung. Möchten Sie wissen, wie Sie die Absetzbarkeit der Zinsen ändern und diese mehr auf den vermieteten Teil verlagern, erläutern wir genau das. Vielleicht möchten Sie aber auch detailliert wissen, wie Sie Vorlagen erstellen oder wie Sie die Auswertungen variieren können. Sie wählen Ihre Themen, mit denen wir die Stunde nach der Beantwortung Ihrer Fragen füllen.

  • Online-Seminar
    2 Termine mit je 60 Minuten
  • 1. Stunde: Basis-Wissen zur Software wichtige Eckpunkte der Software,
    empfohlene Reihenfolge der Erfassung, Pflichtfelder, schnelle Erfassung
  • Zeit für eigene Erfassung und Berechnung
  • 2. Stunde: Vertiefen & Fragen klären
    Wiederholung Schnellerfassung und Pflichtfelder, Beantwortung Ihrer Fragen, Erläuterung Spezialthemen nach Wunsch

Kosten 180 EUR + MwSt. pro Teilnehmer mit bestehender Wartungsvereinbarung zur Software Kosten 240 EUR + MwSt. pro Teilnehmer ohne Wartungsvereinbarung für die Software

Buchung über ALF-Vertrieb: Telefon 07131 906535 oder E-Mail vertrieb@alfag.de

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Demnächst: Neue Version Homebanking ALF-BanCo 8

Die Homebankingsoftware ALF-BanCo steht mit einer neuen Version in den Startlöchern. Noch diesen Monat wird Sie ausgeliefert. Die Version 8 hat die Bedienerfreundlichkeit noch mehr in den Vordergrund gestellt. Die Entwickler verwenden modernste Systeme und machen die Software damit noch sicherer. Viele Kundenwünsche wurden umgesetzt.

Alle ALF-BanCo 7 Kunden erhalten automatisch eine Benachrichtigung, wenn ALF-BanCo 8 verfügbar ist. Nach Veröffentlichung der neuen Version ALF-BanCo 8 finden Sie diese auf der üblichen Homepage alf-banco.de

Hier sehen Sie einen die Übersichtsseite des neuen ALF-BanCo 8.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

In diesem Fenster erfassen Sie Einzelaufträge wie Überweisungen, Terminüberweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften.

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Tipps & Tricks zur ALF-Software


ALF-OPTIFI Baufinanzierung

Wenn ich in ALF-OPTIFI ein KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss aus der KfW-Datenbank lade, erhalte ich manchmal einen anderen Effektivzins als von der KfW-Bank angegeben. Wie erfasse ich das korrekt?

Die von der KfW-Bank angegebenen Effektivzinssätze enthalten die Basisdaten ohne zusätzliche Kosten oder veränderte Zahlungstermine. Um in ALF-OPTIFI bei einem KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss denselben Effektivzins zu erhalten, den die KfW-Bank angibt, gehen Sie bitte so vor:

  • Legen Sie als neues Fremdmittel ein KfW-Darlehen an.
  • Erfassen Sie den Betrag.
  • Laden Sie das gewünschte KfW-Darlehen aus der Datenbank.
  • Setzen Sie das Auszahlungsdatum auf den 30. eines Monats.
  • Wählen Sie im Reiter „Zins-/Tilgungssätze“ die Berechnung des Effektivzinses auf die Gesamtlaufzeit.
  • Erfassen Sie das Datum des voraussichtlichen Tilgungszuschusses genau 1 Jahr nach dem Auszahlungsdatum.
  • Im Reiter „Kosten“ sollten keine Einträge vorhanden sein.
  • Klicken Sie dann den Button „Berechnen“ und vergleichen Sie den Effektivzinssatz.

Sie benötigen für diese Erfassung das Modul K – KfW der Software ALF-OPTIFI. Ihre aktuell eingesetzten Module sehen Sie im Menüpunkt “Module”.


ALF-EFZ Darlehen & mehr

Gibt es eine Möglichkeit, in der Software ALF-EFZ mehrere alte Berechnungen gleichzeitig zu löschen?

Mehrere alte Berechnungen gleichzeitig zu löschen, z. B., weil der Datenschutz das vorschreibt, geht so:
Öffnen Sie in ALF-EFZ die „Liste der Berechnungen“, um die Übersicht über die gespeicherten Berechnungen zu sehen. Klicken Sie in der Spalte „letzte Änderung“ auf die Überschrift „letzte Änderung“, um die Berechnungen zu sortieren. Dies ist aufsteigend oder absteigend möglich. Markieren Sie dann mehrere Berechnungen, die Sie löschen möchten. Mehrere zusammenhängende Zeilen markieren Sie mit der linken Maustaste bei gedrückter Hochstelltaste. Mehrere nicht zusammenhängende Zeilen markieren Sie mit der linken Maustaste bei gedrückter Shift-Taste und linker Maustaste. Wenn Sie die zu löschenden Zeilen ausgewählt haben, klicken Sie unten auf den Button „Darlehen löschen“, um diese aus der Datenbank und der Liste der Berechnungen zu entfernen.


ALF-BAS Kontenabstimmung

Sie verwenden ALF-BAS mit den Modulen V – Viewing und K – Komfort? Kennen Sie die Funktion „Sammel-Import Viewing“?

Viele Kunden nutzen ALF-BAS Kontenabstimmung mit den Modulen O – Online, V – Viewing und K – Komfort, stimmen aber einzig das DZ-Bank-Konto in ALF-BAS ab.

Als Nutzer von ALF-BAS Modul V + Modul K haben Sie die Möglichkeit, die internen Umsätze aller Ihrer Konten aus Ihrer Fiducia & GAD-LDMS-Liste Eingangsprotokollierung-Eingangsprotokoll\ Bewegungsdaten (L02742) mit nur einem Klick in ALF-BAS zu importieren. Dies ermöglicht Ihnen, in ALF-BAS mit diesen Modulen auch alle internen Konten abzustimmen.

So übernehmen Sie mit einem Klick auf „Sammel Viewing“ die internen Umsätze aller gewünschten Konten aus der Fiducia & GAD-LDMS-Liste L02742 in ALF-BAS Kontenabstimmung.

Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.

Sie benötigen dafür Modul V – Viewing und Modul K – Komfort der Software ALF-BAS. Modul V – Viewing importiert Umsätze aus dem Fiducia & GAD Online-Viewing. Modul K – Komfort ermöglicht u. a. den Sammelimport und Abgleich interner Verrechnungskonten. Ihre aktuell eingesetzten Module sehen Sie im Menüpunkt “Module”.

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