Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Sie können bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung oder bei sonstigen Einkünften entstehen.
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sind die entstandenen Werbungskosten den jeweiligen Einkunftsarten zuzurechnen. Sie mindern die Einnahmen der betreffenden Einkunftsart und reduzieren damit das zu versteuernde Einkommen.
Sind beispielsweise Werbungskosten im Zusammenhang mit Einnahmen aus Kapitalvermögen entstanden, können diese Einnahmen grundsätzlich um die entsprechenden Werbungskosten gekürzt werden. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass für Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Praxis regelmäßig der Sparer-Pauschbetrag gilt und tatsächliche Werbungskosten nicht mehr zusätzlich geltend gemacht werden können.
Für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie für bestimmte andere Einkunftsarten (etwa Renten) können alternativ zum Einzelnachweis Pauschbeträge angesetzt werden. Diese Pauschbeträge sind vorteilhaft, wenn die individuell nachgewiesenen Werbungskosten niedriger sind als der jeweilige Pauschbetrag.
