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Aktuelles Updateinfos zu ALF-LVWI

ALF-LVWI: Auslieferung Update 5.0 Release 1

Das Update enthält diese Neuerungen:

  • Aktuelle Nettoverzinsungen integriert (2021, 2022, 2023)
  • Neue Versicherungen aufgenommen: Generali Deutschland Lebensversicherungs AG, Baloise Lebensversicherung AG Deutschland, LPV Lebensversicherung AG

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei.

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FAQ

Erhöhte lineare AfA für Mietwohnungsneubau

Das Wachstumschancengesetz brachte auch die erhöhte lineare Abschreibung für Neubau-Mietobjekte von 2023 bis September 2029 laut EStG §7b.

Abzugsfähig nach der neuen Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau laut EStG § 7b sind über vier Jahre 5 % des Basisbetrags pro Jahr.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Abschreibungen.

Erfassung erhöhte lineare AfA in ALF-OPTIFI

Die erhöhte lineare AfA wird automatisch ermittelt und in der Auswertung berücksichtigt, wenn Sie im Objekt, in der Ordnerlasche „Vermietet“ die Checkbox „Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau nach §7b EStG möglich“ anhaken.

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Detaillierte Darstellung der erhöhten linearen AfA

Im AfA-Fenster sehen Sie die Jahre der erhöhten linearen AfA mit jeweils 5 Prozent für 4 Jahre.

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Darstellung der erhöhten linearen AfA in der ausführlichen Auswertung

So wird die erhöhte lineare AfA in der ausführlichen Auswertung dargestellt.

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FAQ

Zwei erhöhte Abschreibungen gleichzeitig

Es gibt jetzt zwei erhöhte Abschreibungen:

  • Die Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau ist bei einem Bauantrag oder einer entsprechenden Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026 möglich.
  • Die degressive Abschreibung Mietwohnungsneubau ist wählbar, wenn mit der Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde oder die Anschaffung auf Grund eines nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags erfolgt.

Die degressive AfA laut §7 5a EStG ist gleichzeitig mit der Sonderabschreibung laut §7b EStG möglich.

Die beiden AfAs sind dann rechnerisch miteinander verknüpft. D. h., nach der linearen AfA der ersten 4 Jahre …

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… wird in der degressiven AfA der Basiswert entsprechend gekürzt.

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FAQ

Degressive AfA für Neubau-Mietobjekte

Das Wachstumschancengesetz brachte die neue degressive Abschreibung für Neubau-Mietobjekte von 2023 bis 2029 laut EStG §7 5a.

Abzugsfähig nach dem neuen §7 5a EStG sind jährlich 5 % der Kosten bzw. Basis, wobei sich die Basis jährlich jeweils um den Abzugsbetrag verringert. Im späteren Verlauf wird auf eine lineare Abschreibung gewechselt. Die Basis dieser linearen AfA ist der dann noch vorhandene Restwert, der in gleichen Beträgen bis zum Ende der voraussichtlichen Gesamtabschreibungsdauer prozentual abgeschrieben wird.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Abschreibungen.

Erfassung neue degressive AfA in ALF-OPTIFI

Die neue degressive AfA wird automatisch ermittelt und in der Auswertung berücksichtigt, wenn Sie im Objekt, in der Ordnerlasche „Vermietet“ die neue Checkbox „Degressive Abschreibung Mietwohnungs-neubau nach §7 Absatz 5e EStG“ anhaken.

Für die degressive AfA laut §7 5a EStG ist die Anzahl der Jahre wählbar, bevor diese in eine lineare AfA übergeht.

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Detaillierte Darstellung der neuen degressiven AfA

Im AfA-Fenster sehen Sie die einzelnen Jahre der degressiven AfA mit dem jeweils ermittelten Restwert und dann die lineare AfA, die bis zum Ablauf von 33 Jahren ausgewiesen wird. Die Berechnung beginnt mit jährlich abnehmender Basis. Zum Abschluss erfolgt der Übergang in eine lineare AfA mit gleicher Basis (Prozent) auf die Restdauer.

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Darstellung der neuen degressiven AfA in der ausführlichen Auswertung

So wird die neue degressive AfA in der ausführlichen Auswertung dargestellt.

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FAQ

Lineare AfA für vermietete Wohnobjekte

Wie erfasse ich die neue lineare Abschreibung für vermietete Wohnobjekte?

Die lineare AfA (Abschreibung für Abnutzung) wurde 2023 für vermietete Wohnobjekte geändert.

Für die lineare AfA für vermietete Wohnobjekte gilt seitdem:

  • 3 % für 33 1/3 Jahre bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 laut EStG §7 Absatz 4/2a
  • 2 % für 50 Jahre bei Fertigstellung nach dem 31.12.1924 und vor dem 01.01.2023 laut EStG §7 Absatz 4/2b
  • 2,5 % für 40 Jahre bei Fertigstellung vor 1925 laut EStG §7 Absatz 4/2c

Haben Sie das Jahr der Fertigstellung erfasst, …

… ermittelt ALF-OPTIFI automatisch die passende Abschreibung.

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Aktuelles Updateinfos zu ALF-BAS Updateinfos zu ALF-FORDER Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-News Sommer 2024

Die ALF-News Sommer 2024 werden gerade als Newsletter versendet. Dort finden Sie Informationen zu diesen Themen:

  • ALF-OPTIFI mit Forwarddarlehen
  • ALF-BAS Kontenabstimmung mit “verspäteten” Umsätzen
  • Neu: ALF-VVW Vertragsverwaltung 2.0
  • Geplant in ALF-FORDER
  • Tipps, Tricks & Infos zur ALF-Software

ALF-News Sommer 2024 öffnen

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Aktuelles Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 5.30 Release 5

Das Update enthält diese Neuerungen:

  • Anteilige Berechnung der degressiven AfA laut §7 5a EStG im ersten Jahr
  • Forwarddarlehen für Annuitäten-, Tilgungs- und Endfälliges Darlehen

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.

Mehr Infos zum Update ALF-OPTIFI Version 5.30 R4
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Aktuelles Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 5.30 Release 2

Das Update enthält diese Neuerungen:

Basis-Paket: Degressive Abschreibung Mietwohnungsneubau nach §7 Absatz 5a EStG variabler gestaltet

Das Wachstumschancengesetz mit der degressiven Abschreibung hat Einzug in das Einkommensteuergesetz gehalten und ist detailliert erläutert. ALF-OPTIFI ist nun noch variabler gestaltet:

  • Für die degressive AfA laut §7 5a EStG ist die Anzahl der Jahre wählbar, bevor diese in eine lineare AfA übergeht.
  • Die degressive AfA laut §7 5a EStG ist gleichzeitig mit der Sonderabschreibung laut §7b EStG möglich.

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Mehr Infos zum Update ALF-OPTIFI Version 5.30.
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FAQ

Sind zwei AD ablösbar mit einem BSV?

Kann ich diese Konstellation erfassen: zwei Annuitätendarlehen, die von einem Bausparvertrag abgelöst werden?

Es ist nicht möglich, zwei Darlehen gemeinsam von einem Bausparvertrag ablösen zu lassen. Bitte teilen Sie im diesem Fall den Bausparvertrag in die Teilbausparsummen auf, die tatsächlich zur Ablösung der einzelnen Darlehen genutzt werden.

Erfassen Sie dann zwei Annuitätendarlehen, abgelöst jeweils mit einem Bausparvertrag. Wählen Sie dafür im Bereich “Finanzierung” über “Fremdmittel neu” als Darlehensart “Annuitätendarlehen, Tilgung durch Bausparvertrag”.

Erfassen Sie dann im Darlehen die Darlehensdaten Ihres ersten AD.

Wählen Sie im Darlehensfenster, rechts in der Tabelle “Übersicht Bausparverträge”, den angelegten BSV und klicken Sie auf den Button “Ändern” oder klicken Sie im Treeview links auf den Bausparvertrag, damit das Fenster des Bausparvertrags geöffnet wird.

Laden Sie über den Button “Datenbank” die Tarifdaten Ihres Bausparvertrags. Besteht der Bausparvertrag bereits, ändern Sie das Guthaben und die aktuelle Bewertungszahl entsprechend der aktuellen Werte. Mit Klick auf den Button “Berechnen” unten links können Sie den Bausparvertrag neu berechnen, z. B. den voraussichtlichen Auszahlungstermin.

Die erste Kombination Annuitätendarlehen und ablösender Bausparvertrag ist angelegt.

Im Bild sehen Sie einen Auszug aus der Ausführlichen Auswertung, der die Eckdaten aus dem Tilgungsplan des Darlehens und dem Anspar- und Tilgungsplan des Bausparvertrags zeigt.

Wiederholen Sie den Erfassungsvorgang für das zweite Annuitätendarlehen mit Tilgung durch Bausparvertrag.

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Aktuelles Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 5.30

Das Update enthält diese Neuerungen:

  • Basis-Paket: Degressive Abschreibung Mietwohnungsneubau nach §7 Absatz 5e EStG – Das Wachstumschancengesetz mit der degressiven Abschreibung laut neuem §7 5a EStG ist verabschiedet. Abzugsfähig nach dem neuen §7 5a EStG sind jährlich 5 % der Kosten, wobei sich die Basis jährlich jeweils um den Abzugsbetrag verringert. Später wird auf eine lineare Abschreibung gewechselt.
  • Basis-Paket: Erweiterung Vergleich Eigentümer/Mieter und Immobilien-/Geldanlage – In die Auswertungen der Vergleiche Eigentümer/Mieter und Immobilien-/Geldanlage können wahlweise die Kapitalertragsteuer und die Kirchensteuer in die Berechnung einbezogen werden.

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Mehr Infos zum Update ALF-OPTIFI Version 5.30.
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