Das Update enthält diese Neuerungen:
- Gesetzliche Änderungen 2026
- Neuer Einkommensteuer-Tarif laut EstG §32a
- Grundfreibetrag der Einkommensteuer erhöht auf 12.348 EUR
- Spitzensteuersatz von 42 % gilt ab Einkommen von 69.879 EUR
- Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 69.750 EUR jährlich bzw. 5.812,50 EUR monatlich
- Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt auf 101.400 EUR jährlich bzw. 8.450 EUR monatlich
- Kindergeld steigt pro Kind auf 259 EUR monatlich
- Kinderfreibetrag steigt für jährliches Einkommen über 80.000 EUR (Paare) bzw. über 40.000 EUR (Alleinerziehende) auf 6.828 EUR
- Aktualisierung der Tarife in Bauspardatenbank, KfW-Datenbank, Datenbank Landesförderprogramme
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