Ein Vorschaltdarlehen ist ein kurz- bis mittelfristiges Darlehen, das häufig in Verbindung mit einer geplanten Anschluss- oder Umschuldungsfinanzierung eingesetzt wird. Es wird auch als Vorfinanzierungsdarlehen oder Zwischenfinanzierungsdarlehen bezeichnet.
Charakteristisch ist, dass der Darlehensnehmer mit einem Vorschaltdarlehen eine Finanzierungslücke überbrückt, bis eine endgültige Finanzierung – etwa durch einen Bausparvertrag, ein langfristiges Annuitätendarlehen oder den Verkauf einer anderen Immobilie – zur Verfügung steht.
In der Regel wird der Zinssatz für eine relativ kurze Laufzeit, zum Beispiel ein bis zwei Jahre, festgeschrieben. Dem Darlehensnehmer wird dabei das Recht eingeräumt, innerhalb dieser Frist jederzeit auf eine längerfristige Finanzierung mit fester Zinsbindung umzuschulden. Dieses Umschuldungsrecht unterscheidet das Vorschaltdarlehen von anderen kurzfristigen Kreditformen.
Ein typischer Anwendungsfall ist die Kombination mit einem Bausparvertrag: Während der Ansparphase des Bausparvertrags kann der Immobilienkäufer seine Finanzierung durch ein Vorschaltdarlehen sicherstellen. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird das Vorschaltdarlehen durch das Bauspardarlehen abgelöst.