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Finanz Lexikon

Wertberichtigung

Die Wertberichtigung, auch indirekte Abschreibung genannt, ist eine Korrekturgröße zur Erfassung der Wertminderung einer auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Position, zum Beispiel der Forderungen. Traditionell wurde sie auf der Passivseite der Bilanz gezeigt, etwa in Form einer Pauschalwertberichtigung auf Forderungen. Dadurch konnte auf der Aktivseite der ursprüngliche Wert unverändert ausgewiesen werden.

Ein solcher passiver Ausweis der Wertkorrektur ist jedoch seit Einführung des Bilanzrichtliniengesetzes für Kapitalgesellschaften nicht mehr zulässig. Die ursprünglichen Anschaffungskosten sind dadurch nicht mehr unmittelbar aus der Bilanz ersichtlich. Für das Anlagevermögen können sie aber dem Anlagespiegel nach § 268 HGB entnommen werden.

Der Begriff Wertberichtigung wird in der betrieblichen Praxis weiterhin verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit der Einzelwertberichtigung und der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen, auch wenn diese heute aktivisch als Abschreibung dargestellt werden.