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Finanz Lexikon

Zession

Eine Abtretung oder Zession (lateinisch: „Übertragung“) ist die Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Bei einer Immobilienfinanzierung kommen z. B. folgende Abtretungen vor: Abtretung der Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds und Grundschulden.
Eine Forderung kann durch Vertrag vom Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) ohne Mitwirkung des Schuldners nach § 398 BGB übertragen werden. Durch die Abtretung der Forderung tritt der Zessionar an die Stelle des Zedenten und übernimmt dessen Rechte gegenüber dem Schuldner der Forderung.
Nach § 404 BGB kann aber der Schuldner dem neuen Gläubiger alle Einwendungen entgegensetzen, die er zum Zeitpunkt der Abtretung gegenüber dem alten Gläubiger hatte. Solange der Schuldner keine Kenntnis von der Abtretung hat, kann er leistungsbefreiend auch noch an den alten Gläubiger leisten (§ 407 BGB).
Eine Abtretung ist (falls nicht ausdrücklich vertraglich anders geregelt) nicht möglich nach § 613 BGB für Dienstleistungen, die persönlich zu erbringen sind oder bei unpfändbaren Forderungen (§ 400 BGB).