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KfW

Abkürzung für “Kreditanstalt für Wiederaufbau”. Diese Bank des Bundes wickelt im Auftrag des Bundes u. a. zinsgünstige und vom Bund subventionierte Darlehen ab.

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Kaufvertrag

Auf diesen Vertragstyp trifft man im alltäglichen Leben am häufigsten. Hierbei schließen Verkäufer und Käufer einen gegenseitigen, synallagmatischen Vertrag über einen Gegenstand, in welchem sich der Verkäufer gemäß § 433 Absatz 1 BGB zur Übertragung und Eigentumsverschaffung der Sache verpflichtet und der Käufer gem. § 433 Absatz 2 BGB zur Zahlung des Kaufpreises.

Mit Ausnahme des Grundstücksverkaufes gemäß § 311b BGB unterliegt der Kaufvertrag keinem Formerfordernis. Seit Januar 2002 haben sich die Rechte des Käufers bei Unstimmigkeiten wesentlich erweitert. Ist die Kaufsache mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl eine neue Sache oder die Reparatur der Sache verlangen. Zu beachten ist dabei, dass bis sechs Monate nach dem Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache in Ordnung war – das ist in der Praxis durchaus schwierig.

Unter weiteren Voraussetzungen kann der Käufer aber auch den Kaufpreis mindern. Ferner kann er vom Vertrag zurücktreten, dann erhält er den vollen Kaufpreis zurück, muss aber seinerseits die Sache an den Verkäufer zurück geben. Letztens kann der Käufer auch Schadensersatz verlangen, wenn ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

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Kapitallebensversicherung

Mit einer Kapitallebensversicherung wird das Risiko eines Todesfalls abgedeckt. Zusätzlich erfolgt eine Vermögensbildung.

Hat die Kapitallebensversicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren, dann sind die Erträge, die aus dem eingezahlten Kapital resultieren, steuerfrei. Die Steuerfreiheit greift jedoch nur, wenn die eingezahlten Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden können.

Seit dem 1.1.2004 können die Versicherungsprämien nur noch zu 88 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Rechtslage ab 1.1.2005: Für vor dem 31.12.2004 abgeschlossene Versicherungsverträge ist die alte Rechtslage anzuwenden. Neuverträge für Kapitallebensversicherungen werden zur Hälfte besteuert, wenn der Vertag eine Laufzeit von mind. 12 Jahren hat und zudem eine Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, erfolgt die vollständige Besteuerung der Lebensversicherung. Besteuerungsgrundlage ist die Differenz zwischen den vom Versicherten gezahlten Beiträgen und dem Auszahlungsbetrag.

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Juristische Person

Zu den juristischen Personen gehören Unternehmen, die eine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzen. Dies ist insbesondere bei Kapitalgesellschaften der Fall. So ist zum Beispiel eine GmbH Träger steuerrechtlicher Rechte und Pflichten. Juristische Personen unterliegen mit ihren Einkünften grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Natürliche Personen hingegen der Einkommensteuer.

Im Privatrecht werden drei Arten von juristischen Personen unterschieden:

  • Kapitalgesellschaften: AG, GmbH, KG auf Aktien
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Vereine und Stiftungen

Im öffentlichen Recht werden zwei Arten von juristischen Personen unterschieden:

  • Körperschaften
  • Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
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Instandhaltungskosten

Instandhaltungskosten sind Kosten, die bei der Behebung von Schäden an einem Gebäude und dessen Einrichtungen entstehen.

Zur Instandsetzung gehören auch die Ersatzbeschaffung notwendiger Teile in einwandfreiem Zustand, in wirtschaftlich vertretbarem Umfang sowie auch alle öffentlich rechtlich vorgeschriebenen baulichen Veränderungen.

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Instandhaltungsrücklage

Wohneigentümergemeinschaften sind verpflichtet, laufende Beiträge zur Instandhaltungsrücklage zu zahlen. Die Höhe der Zahlungen ist durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung festzulegen.

Wird eine Eigentumswohnung verkauft, geht die Instandhaltungsrücklage im Normalfall auf den Erwerber über. Die nach dem Wohneigentumsgesetz an den Verwalter gezahlten Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sind erst bei Verausgabung durch die Instandhaltungsmaßnahmen als Werbungskosten abziehbar.

Zinsen, die Beteiligte einer Wohneigentümergemeinschaft aus der Anlage der Instandhaltungsrücklage erzielen, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

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Insolvenzverfahren

Ist ein Schuldner dauerhaft nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, und daher Zahlungsunfähig, sind seine Gläubiger oder er befugt, einen Antrag auf Durchführung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens über sein Vermögen zu stellen. Wird der Antrag abgelehnt, kann hiergegen Beschwerde eingelegt werden. Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen einer natürlichen Person, einer juristischen Person (z. B. Kapitalgesellschaft), einer Personengesellschaft oder über den Nachlass bzw. das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft, das von Ehepartnern gemeinsam verwaltet wird, eröffnet werden.

Mit dem Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das gegenwärtige und das während des Verfahrens erworbene Schuldner- Vermögen beschlagnahmt. Die Rechte des Schuldners gehen dabei auf den Insolvenzverwalter über.

Seit dem 1. Januar 1999 kommen hier die Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) zur Anwendung. Das Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit war bis 31.12.1998 in der Konkursordnung geregelt und wurde als Konkursverfahren bezeichnet. Das Insolvenzverfahren ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Das Insolvenzverfahren setzt an die Stelle von Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger das gemeinschaftliche Verfahren aller Gläubiger.

Dadurch soll erreicht werden, dass das Vermögen des Schuldners gemeinschaftlich verwertet und der Erlös gleichmäßig verteilt wird. Bei Unternehmen soll durch die Aufstellung eines Insolvenzplans außerdem erreicht werden, dass die Fortführung des Betriebes möglich ist.

Es gibt grundsätzlich 3 Verfahrensarten:

  • Regelinsolvenzverfahren
  • Insolvenzplanverfahren
  • Verbraucherinsolvenzverfahren
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Insolvenztabelle

Nach der Insolvenzordnung muss der Insolvenzverwalter jede von den Gläubigern angemeldete Forderung in eine Tabelle eintragen. Diese u. a. den Grund und den Betrag der Forderung enthalten.
Die Tabelle kann vom Schuldner, den Mitgliedern des Gläubigerausschusses und von den Insolvenzgläubigern in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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Insolvenzplanverfahren

Durch das Insolvenzplanverfahren (Begriff aus dem Insolvenzrecht bzw. der Insolvenzordnung) soll die Fortführung eines Unternehmens gesichert werden.

Im Gegensatz dazu steht das Regelinsolvenzverfahren, das in der Regel mit der Auflösung des Unternehmens und der Verwertung der Vermögensgegenstände endet.

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Insolvenzmasse

Die Insolvenzmasse (unter Geltung der Konkursordnung bis 31.12.1998 Konkursmasse genannt) ist das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört.

Zur Insolvenzmasse zählt des Weiteren auch das Vermögen, das der Schuldner während des Verfahrens erwirbt. Sie dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger, die bei Eröffnung des Verfahrens einen begründeten Anspruch gegen den Schuldner haben.

Die Insolvenzmasse unterliegt der Verwaltung und Verfügung des Insolvenzverwalters. Unpfändbare Gegenstände fallen nicht unter die Insolvenzmasse.