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Finanz Lexikon

Beleihungswert

Banken müssen gem. §12 Hypothekenbankgesetz einen Beleihungswert der zu finanzierenden bzw. zu beleihenden Immobilie ermitteln. Dieser Beleihungswert soll einen langfristig am Markt erzielbaren Preis für diese Immobilie widerspiegeln.
Die einfachste Form der Beleihungswertermittlung ist das sog. Abschlagsverfahren. Dabei wird von dem Kaufpreis einer Immobilie ein bestimmter Prozentsatz als Sicherheitsabschlag abgezogen. Die maximale Kredithöhe richtet sich nach dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objekts. Um die Forderung des Gläubigers dinglich abzusichern, wird das zu beleihende Objekt mit einer Grundschuld belastet.
Den Beleihungswert stellt ein Sachverständiger fest. Die Höhe beträgt in der Regel 70% bis 90% des Preises, der für ein Objekt zu erzielen ist. Der Beleihungswert wird ausgehend vom Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Wenn Sie für den Bau Ihrer Immobilie beispielsweise 300.000 Euro zahlen, dann können Sie mit einem Risikoabschlag von ca. 20% rechnen. Der Beleihungswert würde dann also bei 240.000 Euro liegen. Es gibt allerdings keine einheitlichen Richtlinien zur Ermittlung des Beleihungswertes. Jede Bank verfügt dabei über hausinterne Regeln.
Bei einem Darlehen bis 60% des Beleihungswertes ergibt sich damit nur noch ein Kreditbetrag in Höhe von 144.000 Euro. Für weitere 96.000 Euro wird ein zweitrangiges Darlehen benötigt, z. B. ein Bausparvertrag in der Darlehensphase oder ein endfälliges Darlehen.