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Finanz Lexikon

CAP

Der Käufer eines Cap hat die Gewissheit, dass seine Zinskosten eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten bzw. bei steigenden Zinsen vom Vertragspartner ausgeglichen werden. Bei einer Vereinbarung einer Zinsuntergrenze spricht man von einem Floor. Werden sowohl Zinsunter- als auch -obergrenzen vereinbart, handelt es sich um einen Collar.