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Finanz Lexikon

Effektivzins (EFZ)

Der Effektivzins ist der effektive Jahreszins. Dieser stellt die als jährlicher Prozentsatz anzugebenden Gesamtkosten eines Kredits dar. Mit Hilfe des Effektivzinssatzes können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung verglichen werden.

Die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet zur Angabe eines Effektivzinses und schreibt die Berechnungsmethode sowie die in die Berechnung einzubeziehenden Kostenbestandteile vor.

Hauptsächlich wird der Effektivzinssatz vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs ( Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt. Aber auch andere Darlehenskonditionen wie Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung und Bearbeitungsgebühren werden bei der Effektivzinsrechnung berücksichtigt. Im Effektivzinssatz sind keine Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen und Teilauszahlungszuschläge enthalten.