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Finanz Lexikon

Einheitswert

Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem die Grundsteuer, die Grunderwerbssteuer, die Gewerbesteuer, die entsprechende Vermögensteuer und auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer ermittelt werden.

Seit 1997 wird die Erbschaftssteuer auf Basis von Grundbesitzwerten ermittelt. Der Wert liegt deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie und wird mittels des Einheitswertbescheides dem Eigentümer mitgeteilt.