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Finanz Lexikon

Kompetenz

Kompetenz (lat. competere – zusammentreffen) bezeichnet die Fähigkeit (psychologisch) oder die Zuständigkeit (juristisch) eines Menschen, bestimmte Aufgaben selbstständig durchzuführen.

Im juristischen Kontext sowie in der politischen Theorie bezeichnet Kompetenz die “formale Zuständigkeit”. Diese kann sich nicht nur auf Personen, sondern auch auf Institutionen beziehen. Wenn ein Amtsträger oder eine Institution eine bestimmte Kompetenz hat, dann bedeutet dies, dass sie in einem bestimmten Bereich zum Handeln ermächtigt ist.