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Finanz Lexikon

Lebensversicherung

Mit einer Kapitallebensversicherung wird das Risiko eines Todesfalls abgedeckt. Zusätzlich erfolgt eine Vermögensbildung.

Hat die Kapitallebensversicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren, dann sind die Erträge, die aus dem eingezahlten Kapital resultieren, steuerfrei. Die Steuerfreiheit greift jedoch nur, wenn die eingezahlten Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden können.

Seit dem 1.1.2004 können die Versicherungsprämien nur noch zu 88 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Rechtslage ab 1.1.2005: Für vor dem 31.12.2004 abgeschlossene Versicherungsverträge ist die alte Rechtslage anzuwenden. Neuverträge für Kapitallebensversicherungen werden zur Hälfte besteuert, wenn der Vertag eine Laufzeit von mind. 12 Jahren hat und zudem eine Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, erfolgt die vollständige Besteuerung der Lebensversicherung. Besteuerungsgrundlage ist die Differenz zwischen den vom Versicherten gezahlten Beiträgen und dem Auszahlungsbetrag.