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Finanz Lexikon

Nichtabnahmeentschädigung

Die gleichen rechtlichen Grundlagen wie beim Vorfälligkeitsentgelt gelten auch für die Nichtabnahmeentschädigung.

Der Unterschied: Bei einer Nichtabnahmeentschädigung verweigert der Darlehensnehmer die Abnahme des vertraglich vereinbarten Darlehens. Die Darlehenssumme kommt nicht zur Auszahlung, aber der Darlehensgeber hat dennoch Anspruch auf den Schaden, der ihm durch den Zinsverlust entsteht.