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Finanz Lexikon

Notargebühren

Die Kosten für die Leistungen des Notars und für das Grundbuchamt (Gerichtskosten) betragen normalerweise etwa 1,5% des Grundstückspreises. Darin sind alle Notargebühren sowie die bei den Ämtern anfallenden Kosten enthalten.

Beispielrechnung: Bei einem Kaufpreis von 100.000,00 Euro und der Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto fallen diese Kosten an:
414,00 € – Umschreibung Eigentümer im Grundbuch durch Grundbuchamt
414,00 € – Notarieller Kaufvertrag durch Notar
103,50 € – Gebühr für die Abwicklung durch Notar
51,75 € – Vollzug des Geschäftes durch Notar
325,00 € – Abwicklung über Notaranderkonto durch Notar
91,08 € – Mehrwertsteuer