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Finanz Lexikon

Stornierung

Eine Stornierung macht eine Buchung rückgängig. Dies geschieht i. d. R. nicht durch einfaches Löschen der Buchung, sondern durch Gegenbuchung desselben Betrags auf dem gleichen Konto. Wurden also z. B. versehentlich 500 EUR im Soll gebucht, werden, meist ein paar Tage später, 500 EUR im Haben gegengebucht. Die Wertstellung der Buchung erfolgt i. d. R. zum selben Datum.
In ALF-BAS Kontenabstimmung werden Stornierungen beim automatischen Abgleich nicht gelöscht. In diesem Fall befinden sich Buchung und Stornierung auf der gleichen Kontenseite. Führen Sie dort einen manuellen Abgleich durch. Beim internen Abgleich auf der betreffenden Kontenseite werden diese Buchungen selbstverständlich auch gelöscht.