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Finanz Lexikon

Versäumnisurteil

Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die auf Grund einer mündlichen Verhandlung gegen eine Partei ergeht, die trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache verhandelt.

Säumnis des Beklagten: Erscheint der Beklagte in der mündlichen Verhandlung nicht, so gilt dadurch das gesamte Vorbringen des Klägers – mit Ausnahme des Vortrags zur örtlichen Zuständigkeit – als zugestanden. So weit dieser Tatsachenvortrag den Klageantrag rechtfertigt (Schlüssigkeit der Klage), ist nach dem Klageantrag durch Versäumnisurteil zu erkennen. So weit auch bei Richtigkeit des Tatsachenvortrags ein Anspruch im Sinne des Klageantrags nicht gegeben ist, wird die Klage durch ein so genanntes unechtes Versäumnisurteil zurückgewiesen.

Säumnis des Klägers: Erscheint zur mündlichen Verhandlung der Kläger trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht oder verhandelt er nicht zur Sache, so wird seine Klage ohne Sachprüfung abgewiesen.