Die Kosten einer Zwangsvollstreckung (Gebühren und Auslagen) hat grundsätzlich der Schuldner zu tragen. Zu den typischen Gebühren, die im Rahmen einer Vollstreckung entstehen können, gehören zum Beispiel die Pfändungsgebühren, die Wegnahmegebühren sowie die Verwertungsgebühren des Gerichtsvollziehers.
Für das gerichtliche Mahnverfahren fallen hingegen sehr wohl Kosten an, nämlich Gerichtsgebühren. Diese richten sich nach der Höhe der geltend gemachten Forderung und werden in der Regel vom Antragsteller zunächst eingezahlt. Im Ergebnis hat jedoch der Schuldner die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen, sofern der Gläubiger obsiegt. Zusätzlich können im Rahmen des Mahnverfahrens Auslagen entstehen, etwa für die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher oder bei einer Postzustellung per Nachnahme.
