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Finanz Lexikon

Vollstreckungskosten

Die Kosten einer Vollstreckung (Gebühren und Auslagen) muss der Schuldner tragen. Zu den Gebühren, die im Rahmen einer Vollstreckung erhoben werden, gehören die Pfändungsgebühren, die Wegnahmegebühren und die Verwertungsgebühren.

Für das Mahnverfahren werden keine Kosten erhoben. Jedoch hat der Schuldner die Kosten zu tragen, die durch einen Postnachnahmeauftrag entstehen.