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Finanz Lexikon

Zuteilungstermin

Ein Bausparvertrag durchläuft drei Phasen: die Ansparphase, die Zuteilung und die Darlehensphase.
Der Zuteilungstermin ist der Zeitpunkt, an dem der Vertrag die Voraussetzungen erfüllt, damit der Bausparer das angesparte Guthaben plus das Bauspardarlehen abrufen kann.

Damit ein Bausparvertrag „zuteilungsreif“ wird, müssen in der Regel drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Mindestansparung: Der Bausparer muss einen bestimmten Prozentsatz der Bausparsumme eingezahlt haben (z. B. 30–50 %, je nach Tarif).

  2. Mindestlaufzeit: Es muss eine bestimmte Mindestvertragsdauer abgelaufen sein.

  3. Bewertungszahl: Der Vertrag muss eine bestimmte Bewertungskennzahl erreicht haben. Diese Zahl ergibt sich aus einem mathematischen Verfahren der Bausparkasse, das Sparleistung und Vertragsdauer berücksichtigt. Sie dient dazu, die gerechte Reihenfolge der Zuteilung unter allen Bausparern sicherzustellen.

Sobald diese Kriterien erfüllt sind, setzt die Bausparkasse den Vertrag auf die Zuteilungsliste und teilt dem Bausparer mit, ab welchem Termin er die Zuteilung annehmen kann. Nimmt der Bausparer die Zuteilung an, stehen ihm das Guthaben und – falls gewünscht – das Bauspardarlehen zur Verfügung. Möchte er das Darlehen nicht nutzen, kann er sich auch nur das Guthaben auszahlen lassen.

Der Zuteilungstermin ist also der Startpunkt, ab dem der Bausparer sein angespartes Geld und gegebenenfalls das Darlehen zur Immobilienfinanzierung abrufen darf.