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Finanz Lexikon

Wohnförderkonto

Das Wohnförderkonto ist ein rein rechnerisches Konto, mit dem das Finanzamt sicherstellt, dass staatlich geförderte Riester-Mittel, die in eine selbst genutzte Immobilie geflossen sind, später nachgelagert besteuert werden (§§ 92a, 92b EStG).

Ansparphase:

  • Jedes Jahr werden auf dem Konto die geförderten Eigenbeiträge (max. 2 100 €), sämtliche Riester-Zulagen sowie ggf. entnommenes Riester-Kapital erfasst.

  • Der Jahresend­saldo erhöht sich bis zum Beginn der Auszahlungs­phase pauschal um 2 % („Erhöhungsbetrag“).

Auszahlungsphase:

  • Sie beginnt zwischen dem 60. und spätestens dem 68. Lebensjahr des Zulage­berechtigten. Zu diesem Zeitpunkt wird das Konto „eingefroren“.

  • Der so ermittelte Betrag gilt als fiktives Einkommen („Auflösungsbetrag“) und kann

    1. linear als jährlicher Verminderungs­betrag bis zum 85. Geburts­tag versteuert werden oder

    2. einmalig versteuert werden, wobei nur 70 % des Auflösungsbetrags angesetzt werden (30 % Steuernachlass).
      Die Wahl trifft der Steuerpflichtige bei Renten­beginn. Ein Wechsel ist danach nicht mehr möglich.

Sonderfälle:

  • Verkauf, Vermietung oder Aufgabe der Selbst­nutzung vor Renten­beginn lösen das Konto sofort aus. Erfolgt binnen 4 Jahren eine Reinvestition in eine neue, selbst genutzte Immobilie oder eine Rückzahlung in einen Riester-Vertrag, bleibt die Förderung erhalten.