Das Wohnförderkonto ist ein rein rechnerisches Konto, mit dem das Finanzamt sicherstellt, dass staatlich geförderte Riester-Mittel, die in eine selbst genutzte Immobilie geflossen sind, später nachgelagert besteuert werden (§§ 92a, 92b EStG).
Ansparphase:
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Jedes Jahr werden auf dem Konto die geförderten Eigenbeiträge (max. 2 100 €), sämtliche Riester-Zulagen sowie ggf. entnommenes Riester-Kapital erfasst.
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Der Jahresendsaldo erhöht sich bis zum Beginn der Auszahlungsphase pauschal um 2 % („Erhöhungsbetrag“).
Auszahlungsphase:
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Sie beginnt zwischen dem 60. und spätestens dem 68. Lebensjahr des Zulageberechtigten. Zu diesem Zeitpunkt wird das Konto „eingefroren“.
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Der so ermittelte Betrag gilt als fiktives Einkommen („Auflösungsbetrag“) und kann
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linear als jährlicher Verminderungsbetrag bis zum 85. Geburtstag versteuert werden oder
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einmalig versteuert werden, wobei nur 70 % des Auflösungsbetrags angesetzt werden (30 % Steuernachlass).
Die Wahl trifft der Steuerpflichtige bei Rentenbeginn. Ein Wechsel ist danach nicht mehr möglich.
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Sonderfälle:
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Verkauf, Vermietung oder Aufgabe der Selbstnutzung vor Rentenbeginn lösen das Konto sofort aus. Erfolgt binnen 4 Jahren eine Reinvestition in eine neue, selbst genutzte Immobilie oder eine Rückzahlung in einen Riester-Vertrag, bleibt die Förderung erhalten.
