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Finanz Lexikon

Baudenkmal

Ob es sich bei einem Gebäude um ein Baudenkmal handelt, entscheiden die jeweiligen landesrechtlichen Denkmalschutzvorschriften (Landesdenkmalschutzgesetz). Wird ein Gebäude oder ein Gebäudeensemble als Baudenkmal klassifiziert, so können steuerliche Förderungen in Anspruch genommen werden.

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Ablösung

Wird ein Darlehen vorzeitig, also vor dem Ende des Zinsbindungszeitraums abgelöst, erhält entweder das Geldinstitut ein Vorfälligkeitsentgelt oder der Kunde eine Disagioerstattung.

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Abnahmeverpflichtung

Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen.

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Barwert

Der Barwert wird errechnet, indem alle künftigen Zahlungen (unabhängig von der echten Zahlungsweise) taggenau gebucht und mit dem gleichen Barwertzins aufgezinst werden. Dieses Endkapital wird dann zum Barwert abgezinst.
Der Barwert ist also der Betrag, den ein Kunde am Anfang der Finanzierung haben müßte, um daraus sämtliche Leistungen taggenau bezahlen zu können, womit der Barwert am Ende verbraucht wäre. Die Barwertrechnung dient als Vergleichswert für unterschiedliche Finanzierungsmodelle und ist ein rein theoretischer Wert. Je niedriger der Barwert ist, desto günstiger ist die Finanzierung für den Kunden.

Das ist die Formel zur Abzinsung des Barwerts:

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Avalgebühr

Eine Avalgebühr ist eine Avalprovision. Kreditinstitute verlangen i. d. R. eine Gebühr für die Übernahme des Risikos und für den verwaltungs-technischen Arbeitsaufwand. Üblich sind hier 0,50-1,00% der Bürgschaftssumme einmalig.

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Aval

Aval (italienisch avallo – „Wechsel“) ist der Fachbegriff für eine Bürgschaft.

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Auszahlungsvoraussetzungen

Auszahlungsvoraussetzungen sind im Darlehensvertrag vereinbarte Bedingungen, die innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen, damit die Bank das Darlehen auszahlen kann (z. B. rangrichtige Eintragung der Grundschuld im Grundbuch).

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Ausfallbürgschaft

Eine Ausfallbürgschaft kann erst in Anspruch genommen werden, wenn der Gläubiger nachgewiesen hat, dass zumindest teilweise ein Ausfall seiner Forderung endgültig eingetreten ist, d. h. die Bank einen Verlust erlitten hat.

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Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist die Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Grundstückskäufers auf Eigentumsübertragung bis zu seiner endgültigen Eintragung als neuer Eigentümer sichert. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer ein Objekt z. B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit Grundbucheinträgen belastet, die nicht mit dem Erwerb der Immobilie zusammenhängen.

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Auflassung

Eine Auflassung ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.