Bereitstellungszinsen sind das Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten (refinanzierten) und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile.
Da Bereitstellungszinsen nicht in die Effektivzinsberechnung eingehen, können sie besonders für Bauherren, die ihr Darlehen nach Baufortschritt abrufen, teuer werden. Deshalb sollte der Kreditnehmer die Fälligkeit (möglichst spät nach Darlehenszusage) und Höhe dieser zusätzlichen Kosten rechtzeitig verhandeln. Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann bis zu 0,25% der nicht in Anspruch genommenen Darlehenssumme pro Monat betragen.
Die Berechnung der Bereitstellungszinsen beginnt meist nach drei Monaten ab Darlehenszusage, ist aber von Bank zu Bank sehr unterschiedlich geregelt.
Autor: anja
Beleihungswert
Banken müssen gem. §12 Hypothekenbankgesetz einen Beleihungswert der zu finanzierenden bzw. zu beleihenden Immobilie ermitteln. Dieser Beleihungswert soll einen langfristig am Markt erzielbaren Preis für diese Immobilie widerspiegeln.
Die einfachste Form der Beleihungswertermittlung ist das sog. Abschlagsverfahren. Dabei wird von dem Kaufpreis einer Immobilie ein bestimmter Prozentsatz als Sicherheitsabschlag abgezogen. Die maximale Kredithöhe richtet sich nach dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objekts. Um die Forderung des Gläubigers dinglich abzusichern, wird das zu beleihende Objekt mit einer Grundschuld belastet.
Den Beleihungswert stellt ein Sachverständiger fest. Die Höhe beträgt in der Regel 70% bis 90% des Preises, der für ein Objekt zu erzielen ist. Der Beleihungswert wird ausgehend vom Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Wenn Sie für den Bau Ihrer Immobilie beispielsweise 300.000 Euro zahlen, dann können Sie mit einem Risikoabschlag von ca. 20% rechnen. Der Beleihungswert würde dann also bei 240.000 Euro liegen. Es gibt allerdings keine einheitlichen Richtlinien zur Ermittlung des Beleihungswertes. Jede Bank verfügt dabei über hausinterne Regeln.
Bei einem Darlehen bis 60% des Beleihungswertes ergibt sich damit nur noch ein Kreditbetrag in Höhe von 144.000 Euro. Für weitere 96.000 Euro wird ein zweitrangiges Darlehen benötigt, z. B. ein Bausparvertrag in der Darlehensphase oder ein endfälliges Darlehen.
Beleihungsobjekt
Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als dingliche Sicherheiten für eine Finanzierung dienen. Die Absicherung der Bank erfolgt in der Regel über die Eintragung von Grundschulden.
Bemessungsgrundlage
Im Einkommensteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht ist die Bemessungsgrundlage der Betrag, auf den der jeweilige Steuersatz angewendet wird. Damit ist die Bemessungsgrundlage der Betrag, nach dem die Steuer zu berechnen ist.
Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze ist der Teil des Beleihungswertes einer Immobilie, den Kreditinstitute nach den für sie maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften beleihen dürfen.
Für die Beleihungsgrenze ist der Beleihungswert der Ausgangswert. Diese Grenze liegt i. d. R. beim Realkredit bei 60% des Beleihungswertes. Bei Bauspardarlehen, deren dingliche Absicherung üblicherweise nachrangig erfolgt, liegt die Beleihungsgrenze bei 80% des Beleihungswertes.
Beleihungsauslauf
Der Beleihungsauslauf ist der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert (also beliehen) wird.
Bauzeitzinsen
Bauzeitzinsen sind während der Bauzeit anfallende Zinsen auf Teilauszahlungen eines Darlehens. Sie entstehen üblicherweise bei Neubau, wenn die Darlehensauszahlung nach Baufortschritt erfolgt.
Bausparsumme
Die Bausparsumme ist der Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Sie setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen und wird ausgezahlt, wenn der Vertrag die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt.
Bauspartarif
Kennzeichnend für den Tarif eines Bausparvertrages sind die Höhe der Spar- und Tilgungsbeiträge, Gebühren und Entgelte (z. B. Abschluss- und Darlehensgebühren), Höhe der Guthaben- und Darlehenszinsen und die Bestimmungsgrößen für die Zuteilung (z. B. Mindestansparzeit und Mindestansparsumme).
Bausparvertrag
Nach dem Abschluss eines Vertrages mit einer Bausparkasse erwirbt der Bausparer nach Leistung von Sparbeiträgen, auch Bauspareinlagen genannt, einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens.
Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Summe abgeschlossen, die die Bezugsgröße für die Spar- und Tilgungsbeiträge und die Mindestansparung ist. Nach Zuteilung des Bausparvertrages erhält der Bausparer die Bausparsumme, bestehend aus seinem angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen, ausgezahlt.