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Aktuelles

ALF-News Winter 2023

Die ALF-News Winter 2023 werden gerade als Newsletter versendet. Dort finden Sie Informationen zu diesen Themen:

  • Neu in Ihrer Baufi-Software ALF-OPTIFI
  • Neue gesetzliche Regelungen ab 2023
  • Online-Seminar-Duo
  • ALF-BAS und TARGET/T2S-Konsolidierung
  • Tipps, Tricks & Infos zur ALF-Software

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Aktuelles Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 5.00

Das Update enthält diese Neuerungen:

  • Basis-Paket: Steuerliche Änderungen 2023
  • Basis-Paket: Ausführliche Auswertung: neue Tabelle „Zahlungsstrom“
  • Basis-Paket: Ausführliche Auswertung: Spalten der Tabelle „Gesamtentwicklung“ wählbar
  • Basis-Paket: NEU Vorsorgebaustein „Vorsorge Bausparvertrag“
  • Basis-Paket: Eigene Bezeichnungsfelder im Objekt erweitert
  • Basis-Paket: Erfassung Datumseingabe „bis“ bei Zahlungsströmen
  • Paket Tarif-DB: Aktualisierung der Tarife in den Datenbanken

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Mehr Infos zum Update ALF-OPTIFI Version 5.00.
Zum Download

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Aktuelles

Die ALF AG setzt keine Software der Firma Protelion ein

Aufgrund aktueller Ereignisse besteht derzeit ein Verdacht auf eine Sicherheitslücke durch den Einsatz von Software der Firma Protelion (ehemals Infotecs Internet Security Software GmbH). Die ALF AG und die ALF-Software sind davon nicht betroffen.

Die ALF AG setzt keine Software oder Softwarekomponenten der Firma Protelion ein (z. B. ViPNet, Protelion SMC, Protelion Security Gateway) und hatte auch in der Vergangenheit keine Geschäftsbeziehung zu dieser Firma.

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Finanz Lexikon

Sollzins nach Sollzinsbindung

Unter Sollzins nach Sollzinsbindung versteht man den Zinssatz, zu dem ein Darlehen nach Ablauf der Sollzinsfestschreibung prolongiert (weitergeführt) wird. Die Höhe des Sollzinses nach Sollzinsbindung richtet sich nach den dann aktuellen Konditionen des Kapitalmarkts und ist insofern hypothetisch.
Der Sollzins nach Sollzinsbindung spielt eine Rolle, wenn über den vereinbarten Zeitraum der Sollzinsfestschreibung hinaus ein Tilgungsplan für ein Darlehen erstellt wird. Die Höhe des angenommenen Sollzinses nach Sollzinsbindung beeinflusst die zukünftige Ratenhöhe, die Gesamtlaufzeit und die Gesamtkosten des Darlehens bis zu seiner vollständigen Tilgung. Auch der Vergleichszins, die Bruttoausgaben, der Nettoaufwand und die Barwerte einer Berechnung ändern sich mit dem unterstellten Wert des Sollzinses nach Sollzinsbindung.
Der Kunde sollte daher beim Vergleichen von Finanzierungsangeboten auch die Höhe des Sollzinses nach Sollzinsbindung beachten. Das Angebot eines Kreditinstituts, das – im Interesse des Kunden, damit dieser nicht nach Ablauf der Sollzinsbindung eine böse Überraschung erlebt – einen höheren Sollzins nach Sollzinsbindung zugrunde legt, kann optisch teurer erscheinen, als das eines Konkurrenten, der mit einem niedrigen Sollzins nach Sollzinsbindung rechnet.

In der Software ALF-OPTIFI „Optimale Baufinanzierung“ sowie ALF-EFZ „Darlehen & mehr“ gibt es jeweils 3 Möglichkeiten den Sollzins nach Sollzinsbindung festzulegen:

  • „Vorgabe“: Ein bestimmter Sollzinssatz nach Sollzinsbindung in % kann eingegeben werden – je nach Ihren Prognosen für die zukünftige Zinsentwicklung.
  • „aus Effektivzins rechnen“: Das Darlehen wird so weiter gerechnet, als ob die aktuellen Konditionen weiterhin gelten würden. Dazu errechnet das Programm aus dem Effektivzins, der für den Sollzinsbindungszeitraum gilt, einen neuen Sollzinssatz. Hierbei werden alle Faktoren, die den Effektivzins des ursprüngliche Darlehens beeinflussen, weiter berücksichtigt (nicht nur der Sollzinssatz, sondern auch Disagio, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung, Bearbeitungsgebühren usw.). Die bisherigen durchschnittlichen Kosten für den Kunden bleiben also gleich.
  • „= Sollzinssatz“: Nach Sollzinsbindung wird einfach mit dem Sollzinssatz, der für den Sollzinsbindungszeitraum galt, weitergerechnet. Bei dieser Berechnungsmethode werden alle anderen den Effektivzins beeinflussenden Faktoren wie Disagio, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung usw. nicht beachtet. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für den Kunden können sich also ändern.
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Aktuelles

Java Spring4Shell Framework – ALF-Software nicht betroffen

Im März 2022 wurde eine Schwachstelle in Java Spring Frameworks (CVE-2022-22965) bekannt. ALF-Software ist nicht betroffen, da wir das Framework nicht verwenden.

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Finanz Lexikon

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung der mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch staatliche Stellen betrieben werden.

Zuständig sind dabei im Einzelnen:

  • Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen
  • Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zur Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken
  • Vollstreckungsstelle der jeweils zuständigen Behörde (Innendienst und Vollziehungsbeamte)
  • Grundbuchamt zur Eintragung einer Zwangshypothek
  • Insolvenzgericht zur Gesamtvollstreckung.

Zu unterscheiden ist zwischen:

  • Einzelzwangsvollstreckung (Befriedigung einzelner Gläubiger aus einzelnen Vermögensgegenständen des Schuldners)
  • Gesamtvollstreckung (Befriedigung der Gesamtheit der Gläubiger aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners im Rahmen eines Insolvenzverfahrens)

Voraussetzung der privaten Einzelzwangsvollstreckung ist für den Gläubiger ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner zugestellt und mit der Vollstreckungsklausel versehen sein muss.

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Aktuelles ALF-News

ALF-Winter-News 2021

Die ALF-Winter-News 2021 werden gerade als Newsletter versendet. Dort finden Sie Informationen zu diesen Themen:

  • Neue ALF-VVW Vertragsverwaltung
  • Neue Gesetze ab 2021
  • Online-Seminar-Duo
  • Demnächst: Neue Version ALF-BanCo 8 Homebanking
  • Tipps & Tricks zur ALF-Software

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Aktuelles Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 4.20 Release 2

Das Update 4.20 Release 2 enthält diese Neuerungen:

  • Basis-Version: Bewirtschaftungskosten für Vermietung aufgeteilt
  • Basis-Version: Steuerliche Änderungen 2021
  • Basis-Version: Wohnungsbauprämie 2021
  • Basis-Version: Baukindergeld verlängert
  • Basis-Version: Darstellung für hochauflösende Bildschirme
  • Module D, K, S: Tarife aktualisiert (BSV, KfW-, Landesförderdarlehen)

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Mehr Infos zum Update ALF-OPTIFI Version 4.20 Release 2.
Zum Download der Software-Updates

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Aktuelles Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 4.20 Release 0

Das Update 4.20 Release 0 enthält diese Neuerungen:

  • Basis-Version: Erwerber-Fenster modernisiert und vereinfacht
  • Basis-Version: Objekt-Fenster übersichtlicher gestaltet
  • Basis-Version: Anzahl Sonderzahlungen in Fremdmitteln erhöht
  • Basis-Version: Negativer Effektivzins in Auswertungen ermöglicht
  • Modul D – Datenbank: Berechnung Ansparrate in BSV optimiert
  • Module D, K, S: Tarife aktualisiert (BSV, KfW-, Landesförderdarlehen)

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
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Aktuelles ALF-News

ALF-Sommer-News 2020

Die ALF-Sommer-News 2020 werden gerade als Newsletter versendet. Dort finden Sie Informationen zu diesen Themen:

  • Pilottester für ALF-VVW Vertragsverwaltung
  • Neue Gesetze ab Mitte 2020
  • Online-Seminar-Duo
  • Demnächst: Neue Inhalte in ALF-OPTIFI
  • Tipps & Tricks zur ALF-Software

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