Kategorien
Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-EFZ

ALF-EFZ: Update 3.60 bereit zum Download

Das Upgrade 3.60 enthält diese Neuerungen:

  • Basis-Version: Änderungen Widerrufsinformation in ESIS und VVI
  • Basis-Version: Verbindungsaufbau über Internet über höher verschlüsselte TLS 1.2 Verbindung
  • Basis-Version: Laufzeitumgebung migriert auf Microsoft .NET Framework Version 4.7.2
  • Modul Ablösung: Vorfälligkeitsentschädigung – Rückerstattung anteiliger Kosten

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Mehr Infos zum Upgrade ALF-EFZ Version 3.60.
Zum Download

Kategorien
Aktuelles ALF-News

ALF-Sommer-News 2021

Die ALF-Sommer-News 2021 werden gerade als Newsletter versendet. Dort finden Sie Informationen zu diesen Themen:

  • Neues in ALF-VVW Vertragsverwaltung
  • Neues Gesetz zu Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung und Widerrufsinfo
  • Online-Seminar-Duo
  • Vorfälligkeitsentschädigung gekippt – das wäre mit ALF-EFZ nicht passiert
  • Demnächst in ALF-OPTIFI Baufinanzierung

ALF-Sommer-News 2021 öffnen

Die Mail zu diesen ALF-News kam nicht bei Ihnen an? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
E-Mail: info@alfag.de

Kategorien
Aktuelles

ALF-LVWI: Auslieferung Update 3.00 Release 1

Das Update 3.00 Release 1 enthält diese Neuerungen:

  • Aktuelle Nettoverzinsungen integriert (2019)
  • Neue LV-Gesellschaften aufgenommen
  • Umbenennung einiger Versicherungsgesellschaften
  • Neue Versicherungen aufgenommen:
    1. Athora Lebensversicherung AG
    2. Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG
    3. Entis Lebensversicherung
    4. ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG
    5. Frankfurt Münchener Lebensversicherung AG
    6. Frankfurter Lebensversicherungs-AG
    7. Proxalto Lebensversicherung AG
    8. R+V Lebensversicherung AG
    9.  Gerling Versicherung (jetzt HDI)
    10. Canada Life (ohne Nettoverzinsungen, da in D nicht veröffentlicht)

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.

Kategorien
Aktuelles

Internet-Störung bei der ALF AG

Unser Internetprovider hatte Störungen in ganz Baden-Württemberg.
Falls Sie uns am 23.9. eine E-Mail geschrieben haben, kann es sein, dass diese bei uns nicht angekommen ist.
Sollten Sie auf Ihre Anfrage keine Antwort innerhalb 2 Arbeitstagen erhalten, schreiben Sie uns bitte erneut.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Kategorien
Aktuelles Updateinfos zu ALF-EFZ

ALF-EFZ: Gesetzliche Änderung der vorvertraglichen Informationspflichten für Verbraucher

Die vorvertraglichen Informationspflichten für Verbraucher wurden laut EGBGB Artikel 247 §6 zum 13. Juni 2014 in wenigen Punkten geändert.
Diese Änderungen wurden in die aktuelle Version von ALF-EFZ Darlehen & mehr eingepflegt.

Das Update steht auf der ALF-Homepage für alle Anwender mit Wartungsvereinbarung bereit.

Zum Download des Updates

Kategorien
Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-EFZ

ALF-EFZ: Auslieferung Upgrade 2.01

Das Upgrade 2.01 enthält u. a. diese Neuerungen:

  • Die maximale Darlehenslaufzeit wurde von bisher 50 Jahren auf 75 Jahre erweitert.
  • Das Anschreiben ist nun direkt in die Menüleiste integriert.
  • Im Modul Ablösung ist in der “Vorfälligkeitsentschädigung” jetzt auch ein Tilgungsplan bis Kündigungsdatum möglich.
  • Im Modul Ablösung ist für Ratenkredite zusätzlich zur Kündigung (Kündigungsrecht vereinbart) nun auch eine Vorfälligkeitsentschädigung (kein vertragliches Kündigungsrecht) ermittelbar.
  • Der Sparkassenverlag und der DG-Verlag haben verschiedene kleinere Änderungen in den Formularen vorgenommen, die in ALF-EFZ umgesetzt wurden.
  • Neues Recht: Berater darf VVI ausgeben.
  • Neuer Parameter: VVI-Vorgaben nur von Admin änderbar.

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhalten das Upgrade zur Version kostenfrei in den nächsten Tagen auf CD per Post.
Mehr Infos zum Upgrade ALF-EFZ Version 2.01.
Zum Download der Software-Updates

Kategorien
Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-FORDER

ALF-FORDER: Auslieferung Upgrade 2.00

Die Software ALF-FORDER hat mit der Version 2.00 ein komplettes Facelift erhalten.
Dabei wurde u. a. auch die Anpassung an die aktuelle Bildschirmgröße realisiert.
Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Upgrade zur Version bereits kostenfrei.
Zum Download der Software-Updates

Kategorien
Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-BAS

ALF-BAS: Auslieferung Upgrade 2.00

Das VR-Bankenportal wurde von JavaServerPages auf JavaServerFaces umgestellt. Dadurch ändern sich der Aufruf der Seiten und der Aufbau der Export-Dateien. Das automatische Einlesen der DZ-Bank-Umsätze ist mit diesem Update wieder möglich. Folgende Änderungen sind erforderlich:

  • Verwenden Sie den vom Programm vorgeschlagenen neuen Link des VR-Info-Forums: https://www.vr-infoforum.fiducia.de/wps/myportal/
  • Die GENO-ID und das Passwort können leer gelassen werden, wenn Sie die Option “an Bankenportal bereits angemeldet” aktiviert haben.

Lesen Sie weitere Details zu den Neuerungen des Upgrades ALF-BAS 2.0.

Zum Download der Software-Updates

Kategorien
Finanz Lexikon

Basiszinssatz

Der Basiszinssatz wird in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) variabel bestimmt.
Im BGB § 247 heißt es:
„(1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs.
(2) Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Basiszinssatz unverzüglich nach den in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkten im Bundesanzeiger bekannt.“

Der Basiszinssatz ersetzt seit dem 1.1.1999 den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Ausgangswert für den Basiszinssatz war laut Euro-Einführungsgesetz der Diskontsatz vom 31.12.1998.
Auf § 247 BGB verweisen eine Reihe von anderen deutschen Rechtsvorschriften, die nach der Neuregelung des Schuldrechts die Verzinsung von Forderungen regeln, z. B. der § 288 BGB, der den Zinssatz für Verzugszinsen auf 5 bzw. 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz festlegt.

ALF stellt den aktuellen Basiszinssatz halbjährlich für alle ALF-FORDER Kunden auf der Homepage zum Download bereit. Anwender, die das ALF-FORDER Modul Komfort nutzen aktualisieren die Zinstabellen komfortabel mit einem Mausklick direkt aus der Software ALF-FORDER.

Kategorien
Finanz Lexikon

Abänderungsklage

Wird gegen ein Urteil kein Rechtsmittel eingelegt oder sind diese nicht mehr möglich, so erhält das Urteil Rechtskraft. Es kann inhaltlich nicht mehr geändert werden.
Die Abänderungsklage (§ 323 ZPO) bildet eine Ausnahme. Haben sich die Verhältnisse nachträglich wesentlich geändert, kann der Verurteilte später auf Abänderung des früheren Urteils klagen. Ist der Beklagte etwa rechtskräftig zu Unterhaltszahlungen verurteilt und wird er später arbeitslos, so kann er dahingehend Klage erheben, dass der Richter seine Unterhaltspflicht mindert oder ganz aufhebt.