Kategorien
Finanz Lexikon

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (Insolvenzrecht § 17 Abs. 2 InsO).

Zahlungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Die Zahlungsunfähigkeit ist Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Kategorien
Finanz Lexikon

Zahlungsklage

Eine Zahlungsklage ist eine Leistungsklage, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme geht.

Kategorien
Finanz Lexikon

Zahlung

Eine Zahlung ist eine Form der Erfüllung, wonach das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Schuldner die geschuldete Leistung erbracht hat.

Die Zahlung ist bei einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag wie dem Kaufvertrag Hauptleistungspflicht des Käufers und steht mit den Leistungen des Verkäufers in einem echten Gegenseitigkeitsverhältnis. Die Rechte der Vertragsparteien bestimmen sich hierbei bei Verzug oder Unmöglichkeit nach §§ 320 ff. BGB.

Kategorien
Finanz Lexikon

Wohnrecht

Ein Wohnrecht ist ein Recht zu Gunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers.

Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen.

Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw. trägt der Eigentümer.

Kategorien
Finanz Lexikon

Wertermittlung

Eine Wertermittlung erfolgt, um den Verkehrswert und den Beleihungswert einer Immobilie zu ermitteln. Diverse unterschiedliche Verfahren werden dabei zur Bewertung herangezogen.

Bei Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser erfolgt die Bewertung in der Regel über das Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche). Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird über den Ertragswert bestimmt. Er errechnet sich aus der Jahresnettomiete.

Der Verkehrswert wird im Wesentlichen stichtagsbezogen ermittelt und gibt somit den aktuellen, derzeit am Markt erzielbaren Wert wieder, wobei bei der Beleihungswertermittlung die dauernden, nachhaltig erzielbaren Eigenschaften zu Grunde gelegt werden, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dienen soll und aus diesem Grund einer längerfristigen Risikobeurteilung unterzogen werden muss. Nach Vorgabe des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen (BAK) muss daher ein Sicherheitsabschlag vorgenommen werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen. Der Beleihungswert liegt somit stets unter dem Verkehrswert.

Die Kosten, die durch die Erstellung eines Wertgutachtens anfallen, werden als Wertermittlungsgebühren bezeichnet.

Um einen Beleihungswert einer Immobilie festsetzen zu können, benötigen die Kreditinstitute dieses Wertgutachten. Die Wertermittlungsgebühren müssen nicht in den Effektivzins eingerechnet werden und betragen ca. 0,2 bis 0,5% der Darlehenssumme.

Kategorien
Finanz Lexikon

Wertberichtigung

Die Wertberichtigung (indirekte Abschreibung) ist eine Korrekturgröße zur Erfassung der Wertminderung einer auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Position, z. B. der Forderungen. Sie wird auf der Passivseite der Bilanz gezeigt, z. B. Pauschalwertberichtigung auf Forderungen. Dadurch kann auf der Aktivseite der ursprüngliche Wert unverändert ausgewiesen werden.

Dieser passive Ausweis der Wertkorrektur ist seit Einführung des Bilanzrichtliniengesetzes für Kapitalgesellschaften nicht mehr zulässig. Die ursprünglichen (historischen) Anschaffungskosten werden dadurch nicht mehr aus der Bilanz ersichtlich. Für das Anlage- Vermögen können sie aber dem Anlagespiegel gem. § 268 HGB entnommen werden.

Der Terminus Wertberichtigung wird – trotz der aktivischen Abschreibung – in der betrieblichen Praxis unverändert für die Einzelwertberichtigung aber auch Pauschalwertberichtigung auf Forderungen verwendet.

Kategorien
Finanz Lexikon

Werbungskosten

Werbungskosten sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie können beim Erwerb von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapital- Vermögen, aus Vermietung- und àVerpachtung oder beim Erwerb von sonstigen Einkünften entstehen.

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung sind entstandene Werbungskosten den entsprechenden Einkunftsarten zuzurechnen. Die Werbungskosten mindern dann die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart.

Sind zum Beispiel Werbungskosten beim Erwerb von Einnahmen aus Kapital- Vermögen entstanden, können diese Einnahmen um die zugehörigen Werbungskosten gekürzt werden.

Für erzielte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie aus Kapital- Vermögen oder aus sonstigen Einkünften (zum Beispiel Renten) können alternativ zum Einzelnachweis Pauschbeträge zum Ansatz gebracht werden. Die Pauschbeträge sollten genutzt werden, wenn die im Einzelnen nachgewiesenen Werbungskosten unterhalb dem jeweiligen Pauschbetrag liegen.

Kategorien
Finanz Lexikon

Wegerecht

Ein Wegerecht ist das Recht zum Überqueren eines anderen Grundstücks. Eine evtl. Wertminderung des Objektes durch dieses Recht ist individuell zu prüfen.

Kategorien
Finanz Lexikon

Wechselmahnbescheid

Ein Wechselmahnbescheid ist ein im Mahnverfahren ergehender Mahnbescheid, dem ein Anspruch aus einem Wechsel zu Grunde liegt.

Beim Wechselmahnbescheid ist das Mahnverfahren besonders gestaltet (§ 703a ZPO). Wird Widerspruch erhoben, geht das Wechselmahnverfahren in den Wechselprozess über.

Kategorien
Finanz Lexikon

Vorsteuer

Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die einem Unternehmer beim Erwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer können Unternehmer mit der Umsatzsteuer, die sie auf ihre Lieferungen oder sonstigen Leistungen erheben müssen, verrechnen (Vorsteuerabzug). Dies geschieht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.

Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer kann der Käufer der Maschine als Vorsteuer vom Finanzamt zurück fordern.

Unternehmer (natürliche Personen, juristische Personen) können die auf Eingangsleistungen (Lieferungen / Leistungen) entfallende Umsatzsteuer durch den Vorsteuerabzugs vom Finanzamt zurück fordern.