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Finanz Lexikon

Pfändungsgebühr

Die Pfändungsgebühr sind die Kosten, die im Rahmen der Vollstreckung dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Sie sind in Gebühren und Auslagen untergliedert. Im Vollstreckungsverfahren werden Pfändungsgebühren, Wegnahmegebühren und Verwertungsgebühren erhoben.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der zu vollstreckenden Beträge (Gebührentabelle – Anlage in der Abgabenordnung). Die halbe Gebühr wird erhoben, wenn ein Pfändungsversuch erfolglos geblieben ist, weil pfändbare Gegenstände nicht vorgefunden wurden und wenn die Pfändung unterbleibt. Die durch die Pfändung entstehenden Kosten sind nicht mitzurechnen.