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Finanz Lexikon

Pfändungspfandrecht

Ein Pfändungspfandrecht steht dem Gläubiger eine Geldforderung zu, die der Schuldner nicht zahlt, erhält der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht (§ 804 ZPO).

Dafür muss der àGläubiger beim Amtsgericht einen Pfändungsbeschluss bewirken. Danach erhält er einen Vollstreckungstitel. Diesen übergibt er dem Gerichtsvollzieher, der dann beim Schuldner pfändet.

Dabei ist zwischen Verstrickung und dem Pfändungspfandrecht als solchem zu unterscheiden. Die Verstrickung beinhaltet die ordnungsgemäße “Beschlagnahme”, die der Gerichtsvollzieher einzuhalten hat. So darf er etwa bestimmte Gegenstände wie einen Fernseher oder Arbeitsgeräte nicht pfänden. Pfändet er diese doch, so steht dem Schuldner die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu.

Das Pfändungspfandrecht als solches betrifft vornehmlich die Frage des Eigentums. Nach der Rechtsprechung entsteht an den “beschlagnahmten” Sachen nur dann ein Pfändungspfandrecht, wenn die Sachen auch tatsächlich im Eigentum des Schuldners stehen.