Unter Vollstreckung versteht man im strafrechtlichen Sinne die Ausführung eines Urteils, im zivilrechtlichen Sinne die Durchführung einer Zwangsvollstreckung.
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Unter Vollstreckung versteht man im strafrechtlichen Sinne die Ausführung eines Urteils, im zivilrechtlichen Sinne die Durchführung einer Zwangsvollstreckung.