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Nießbrauch

Unter Nießbrauch versteht man die Belastung einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs zu Gunsten einer bestimmten Person, welche diese berechtigt, aus der Immobilie entsprechende Nutzungen zu erhalten. Dieses Recht macht normalerweise eine Immobilie unverwertbar, da es den Käufer von der Nutzung ausschließen würde.

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Nichtabnahmeentschädigung

Die gleichen rechtlichen Grundlagen wie beim Vorfälligkeitsentgelt gelten auch für die Nichtabnahmeentschädigung.

Der Unterschied: Bei einer Nichtabnahmeentschädigung verweigert der Darlehensnehmer die Abnahme des vertraglich vereinbarten Darlehens. Die Darlehenssumme kommt nicht zur Auszahlung, aber der Darlehensgeber hat dennoch Anspruch auf den Schaden, der ihm durch den Zinsverlust entsteht.

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Netto-Barwert

Bei der Berechnung des (Netto-)Barwerts werden alle Zahlungen im Zusammenhang mit einer Finanzierung, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen, auf den Zeitpunkt zu Beginn der Finanzierung abgezinst. Der (Netto-)Barwert stellt den Geldbetrag dar, den der Kunde theoretisch am Anfang zur Verfügung haben müsste, um – bei einem unterstellten Anlagezinssatz von x Prozent – damit exakt die gesamte Finanzierung bezahlen zu können.

Während beim Barwert nur die Ausgabenseite (Kreditraten, Gebühren, Sondertilgungen usw.) des Kunden betrachtet wird, berücksichtigt der Netto-Barwert zusätzlich auch die Einnahmenseite (Mieteinnahmen, Steuervorteile aus Abschreibungen und absetzbaren Kosten, Zuschüsse usw.). Der Netto-Barwert ist der Barwert aller Zahlungen, die der Kunde für die Finanzierung leisten muss, abzüglich aller Einnahmen, die der Kunde aus der Finanzierung erhält, abgezinst auf den Beginn der Finanzierung.

In der Software ALF-OPTIFI „Optimale Baufinanzierung“ wird dafür ein virtuelles Konto geführt. Von diesem werden alle Zahlungen abgebucht, die im Laufe der Finanzierung anfallen (Raten, Gebühren, Sondertilgungen usw.) und alle Beträge gutgeschrieben, die der Kunde in diesem Zeitraum erhält (z. B. Mieten, Steuerrückerstattungen). Der Barwert aller ein- und ausgehenden Zahlungen dieses Kontos wird ermittelt. Das entspricht dem Barwert des Betrags, den der Kunde tatsächlich (netto) ausgeben muss.

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Nebenkosten

Beim Kauf einer Immobilie entstehen z. B. folgende Nebenkosten:

  • Grunderwerbsteuer (3,5%)
  • Notar- und Grundbuchgebühren (1,5%)
  • ggf. Maklerprovision (ab 3,48%)
  • Bereitstellungszinsen
  • Schätzgebühren

Laufende Nebenkosten nach Immobilienerwerb fallen in Form von Betriebs- bzw. Bewirtschaftungskosten an (z. B. Straßenreinigung, Müllgebühren). Sie sind bei der Ermittlung der monatlichen Gesamtbelastung aus der Immobilie zu berücksichtigen.

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Natürliche Person

Im Gegensatz zu Juristischen Personen sind Natürliche Personen Menschen, die Träger von Rechten und Pflichten sein können, also eine Rechtsfähigkeit besitzen.

Nach § 1 BGB ist ein Mensch mit Vollendung der Geburt rechtsfähig. Geschlecht, Nationalität, Religion und auch Missbildungen sind für die Rechtsfähigkeit unerheblich.

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Nachrangfinanzierung

Als Nachrangfinanzierung bezeichnet man ein Darlehen, das im Rang nach bereits bestehenden Grundbucheinträgen abgesichert wird. Es hat sich eingebürgert, dann von Nachrangfinanzierungen zu sprechen, wenn die Finanzierung über den erststelligen Beleihungsraum, der bis zu 80% des Beleihungswerts reicht, hinausgeht. Wegen des höheren Risikos für den Darlehensgeber werden Nachrangfinanzierungen oft teurer angeboten als erststellige Finanzierungen.

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Nachfinanzierung

Als Nachfinanzierung wird ein über die ursprünglich abgeschlossene Summe hinausgehender Finanzierungsbedarf bezeichnet.

Eine Nachfinanzierung kann notwendig werden, wenn die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden müssen.

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Mobiliarvollstreckung

Die Mobiliarvollstreckung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Mobilien.

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Mietkauf

Der Mietkaufvertrag ist eine Mischung aus Mietvertrag und Kaufvertrag über eine Immobilie, wobei dem Mieter das Recht (die Option) eingeräumt wird, die Immobilie nach einiger Zeit zu einem festgelegten Preis zu erwerben.

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Maklerprovision

Eine Maklerprovision ist die Provision für die Vermittlung von Immobilien durch einen Makler. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart und liegt i. d. R. zwischen 3% und 6% zuzüglich MwSt.