Kategorien
Finanz Lexikon

Passivhaus

Ein Passivhaus ist ein Haus mit einem Heizwärmebedarf von maximal 15 KWh pro Quadratmeter Wohnfläche jährlich.

Dabei entsprechen der Wärmemenge von 10 KWh:1 Liter Heizöl, 1 m³ Erdgas oder 2 kg Holzpellets. Im Passivhaus werden also im Jahr nur noch maximal 1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche verbraucht. Die internen Wärmegewinne durch Körperwärme oder Abstrahlung von Geräten spielen beim Passivhaus bereits eine große Rolle.

Diese Klassifizierung sagt nichts über die Bauweise des Passivhauses aus. So kann z. B. eine Ein-Zimmer-Wohnung, die innerhalb eines großen Wohnblocks liegt und ein großes unverschattetes Fenster nach Süden hat, ohne besondere bauliche Maßnahmen schon Passivhausqualitäten erreichen. Normalerweise benötigen Passivhäuser eine hochwertige Wärmedämmung der Gebäude-Außenhaut und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Der Begriff “Passivhaus” ist rechtlich nicht geschützt und wird oft von Hausanbietern missbräuchlich verwendet.

Kategorien
Finanz Lexikon

Pacht

Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter gegen Zahlung des Pachtzinses den Gebrauch des gepachteten Gegenstandes und darüber hinaus – sonst nur Miete – den Genuss der bei ordnungsmäßiger Wirtschaft anfallenden Früchte während der Pachtzeit zu gewähren (§ 581 BGB).

Gegenstand der Pacht können (anders als bei der Miete) nicht nur Sachen, sondern auch Rechte sein, z. B. Nutzung von Urheber- und Patentrechten, Lizenzvertrag etc.

Wird ein Grundstück mit Inventar verpachtet, so obliegt dem Pächter die Erhaltung der einzelnen Inventarstücke (§ 582 BGB); für seine Forderungen steht auch ihm (neben dem Pfandrecht des Verpächters) ein Pfandrecht hieran zu (§ 583 BGB). Ist bei der Pacht eines Grundstücks, von Räumen oder eines Rechts eine Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur zum Schluss eines Pachtjahrs (mit halbjähriger Frist) zulässig (§ 584 BGB).

Besonderheiten gelten für die Pacht eines landwirtschaftlichen Grundstücks mit oder ohne die seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- und Wirtschaftsgebäude (Landpacht, §§ 585ff. BGB). Ein Landpachtvertrag, der für mehr als 2 Jahre geschlossen wird, bedarf der Schriftform (Form, § 585a BGB; sonst auf unbestimmte Zeit geschlossen). Ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Landpachtverhältnis kann – außer jederzeit aus wichtigem Grund – mit zweijähriger Kündigungsfrist für den Schluss des nächsten Pachtjahres schriftlich gekündigt werden (§ 594a BGB).

Kategorien
Finanz Lexikon

Organigramm

Ein Organigramm ist ein grafisches Hilfsmittel zur Darstellung einer Aufbauorganisation. In übersichtlicher Form werden die hierarchischen und funktionellen Strukturen eines Unternehmens dargestellt.

Kategorien
Finanz Lexikon

Option

Eine Option ist ein geltend zu machendes Recht, ein bestimmtes, vertragsmäßig vereinbartes Angebot (innerhalb einer bestimmten Frist) anzunehmen oder abzulehnen.

Eine Option ist also ein Kontrakt, der dem Käufer das Recht und dem Verkäufer (Stillhalter) die Verpflichtung gibt, bis zum Verfalldatum der Option zum Basispreis den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen.

Kategorien
Finanz Lexikon

Notarielle Beurkundung

Eine notarielle Beurkundung ist für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere bei Kauf und Übereignung von Grundstücken (§§ 313 I, 873 II, 925 I 2 BGB) oder bei Schenkungen die vorgesehene Formvorschrift.

Der Notar bestätigt im Gegensatz zur bloßen Beglaubigung nicht nur die Identität der Beteiligten, sondern protokolliert schriftlich die abgegebenen Erklärungen nach einer entsprechenden Belehrung der Beteiligten über die Tragweite und Bedeutung der Vereinbarung (vgl. §§ 8 ff., 17 BeurkG). Ergebnis ist eine öffentliche Urkunde.

Kategorien
Finanz Lexikon

Notargebühren

Die Kosten für die Leistungen des Notars und für das Grundbuchamt (Gerichtskosten) betragen normalerweise etwa 1,5% des Grundstückspreises. Darin sind alle Notargebühren sowie die bei den Ämtern anfallenden Kosten enthalten.

Beispielrechnung: Bei einem Kaufpreis von 100.000,00 Euro und der Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto fallen diese Kosten an:
414,00 € – Umschreibung Eigentümer im Grundbuch durch Grundbuchamt
414,00 € – Notarieller Kaufvertrag durch Notar
103,50 € – Gebühr für die Abwicklung durch Notar
51,75 € – Vollzug des Geschäftes durch Notar
325,00 € – Abwicklung über Notaranderkonto durch Notar
91,08 € – Mehrwertsteuer

Kategorien
Finanz Lexikon

Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Wenn gewünscht, wird die Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto des Notars abgewickelt.

Bei einem Grundstückskauf überweist der Notar z. B. erst nach korrekter Eintragung in das Grundbuch (kann 3 bis 12 Monate dauern) das Geld an den Verkäufer. Dieses Verfahren gibt Sicherheit für beide Parteien.

Kategorien
Finanz Lexikon

Notar

Als Rechtspflegeorgan ist der Notar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgaben liegen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (§ 1 der Bundesnotarordnung – BNotO). Er ist vor allem zuständig für Beurkundungen (Formerfordernisse).

Notare werden von der Landesjustizverwaltung bestellt, und zwar nur so viele, wie es eine geordnete Rechtspflege erfordert. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung. Zum hauptberuflichen Notar auf Lebenszeit soll nur bestellt werden, wer eine dreijährige Anwärterzeit als Notarassessor abgeleistet hat. Nebenberuflich kann das Notaramt nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Gerichtsbezirken ausgeübt werden, in denen das Anwaltsnotariat besteht. Ausnahmen bestehen für die Bezirksnotare in Baden-Württemberg. Amtsbereich, innerhalb dessen der Notar nur tätig werden soll, ist regelmäßig der Bezirk des zuständigen Amtsgerichts.

Kategorien
Finanz Lexikon

Sollzins

Der Sollzins ist der auf den Nominalbetrag eines Darlehens bezogene Prozentsatz, mit dem ein Darlehen verzinst wird. Der Sollzins ist der an den Darlehensgeber zu zahlende Zins. Er wird bei Annuitätendarlehen meist pro Jahr (per anno) angegeben.

Dagegen steht der Effektivzins, bei dem es sich nur um eine theoretische Vergleichsgrösse handelt.

Früher wurde der Sollzins als Nominalzins bezeichnet. Erst mit der seit 11. Juni 2010 gültigen Verbraucherkreditrichtlinie wurde die neue Begriffsdefinition des Sollzinssatzes eingeführt.

Kategorien
Finanz Lexikon

Nominalzins

Der Sollzins ist der auf den Nominalbetrag eines Darlehens bezogene Prozentsatz, mit dem ein Darlehen verzinst wird. Der Sollzins ist der an den Darlehensgeber zu zahlende Zins. Er wird bei Annuitätendarlehen meist pro Jahr (per anno) angegeben.

Dagegen steht der Effektivzins, bei dem es sich nur um eine theoretische Vergleichsgrösse handelt.

Früher wurde der Sollzins als Nominalzins bezeichnet. Erst mit der seit 11. Juni 2010 gültigen Verbraucherkreditrichtlinie wurde die neue Begriffsdefinition des Sollzinssatzes eingeführt.