Jeder Bausparvertrag erhält im Laufe der Ansparphase eine Bewertungszahl, die sich aus den bisher eingezahlten Sparbeiträgen und der Vertragslaufzeit ergibt. Vereinfacht gesagt: Je länger und regelmäßiger man spart, desto höher steigt diese Zahl.
Damit ein Vertrag zuteilungsreif wird, muss er nicht nur eine gewisse Mindestansparung erreicht haben, sondern auch eine von der Bausparkasse festgelegte Zielbewertungszahl überschreiten.
Die Zielbewertungszahl hat zwei Funktionen:
-
Reihenfolge der Zuteilung – Da viele Kunden gleichzeitig Anspruch auf ein Bauspardarlehen haben können, ordnet die Bewertungszahl die Verträge nach „Wartezeit und Sparfleiß“. Verträge mit höherer Bewertungszahl werden bevorzugt.
-
Sicherstellung der Finanzierbarkeit – Die Bausparkasse verteilt die vorhandenen Mittel (eingezahlte Guthaben anderer Sparer und Rückflüsse aus Darlehen) so, dass nur Verträge mit ausreichender Bewertungszahl zur Auszahlung kommen.
Die konkrete Höhe der Zielbewertungszahl ist tarifabhängig und wird von jeder Bausparkasse in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt. Erst wenn ein Vertrag diese Zielbewertungszahl erreicht, kann er zusammen mit den anderen Voraussetzungen (Mindestansparung, Mindestlaufzeit) in die Zuteilung kommen.
rgegebenen Stichtagen die Zahl erreicht oder überschritten haben, teilt die Bausparkasse die Zuteilungsreife ihres Bausparvertrages mit.
