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Aktuelles Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Noch keine neue AfA beschlossen

Noch keine neue AfA zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus
Die Wohnraumoffensive der Bundesregierung soll mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus umgesetzt werden. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat war für den 14.12.18 geplant, wurde jedoch kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Die nächste Bundestagssitzung findet erst am 15.02.19 statt. Nach der Verabschiedung erstellen wir umgehend ein Update für ALF-OPTIFI.

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Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 4.10 Release 6

Das Update 4.10 Release 6 enthält diese Neuerungen:

  • Basis-Version: Baukindergeld integriert
  • Basis-Version: Fehlerbereinigungen

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Mehr Infos zum Update ALF-OPTIFI Version 4.10 Release 6.
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Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 4.00

Das Update 4.00 enthält diese Neuerungen:

  • Basis-Version: Erfassung komplett überarbeitet inkl. neuem Menü
  • Basis-Version: Neue Seite “Berechnung”
  • Basis-Version: Gesetzliche Änderungen
  • Modul K – KfW: Landesförder-Darlehen in Kooperation mit KfW optimiert
  • Modul K – KfW: Tilgungszuschuss integriert
  • Modul S – Sonderdarlehen: Landesförder-Darlehen überarbeitet
  • Modul K und Modul S: Informationen und Links zu Förderdarlehen
  • Modul D – Datenbank, Modul K und Modul S: Aktualisierung der Tarife in den Datenbanken

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Mehr Infos zum Update ALF-OPTIFI Version 4.00.
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ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 3.20, Release 10

Das Update 3.20, Release 10 enthält alle aktuellen Neuerungen zu Wohnimmobilienkreditrichtlinie, VVI und ESIS:

  • Basis-Version: Effektivzinsrechnung wahlweise auf Sollzinsbindung oder Gesamtbetrag
  • Basis-Version: in Gebühren jedes Darlehens Tabellen für Buch- und Briefgrundschuld enthalten
  • Basis-Version/ESIS: Speicherung von Vorlagen neu konzipiert
  • Basis-Version/ESIS: Vorzeitige Rückzahlung für ALF-Formular komfortabler
  • Basis-Version/ESIS: Zahlungsempfänger für Kosten erfassbar
  • Basis-Version/ESIS: Schätzkosten, Bereitstellungskosten, Sonderzahlungen integriert
  • Basis-Version/ESIS: Fremdwährungsinfos auch für EUR-Darlehen
  • Basis-Version/VVI: Aufgliederung Gesamtbetrag und Textänderungen
  • Modul P – Protokoll: neue Textbausteine integriert

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Mehr Infos zum Update ALF-OPTIFI Version 3.20 R10.
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ALF-OPTIFI: Auslieferung Upgrade 3.20

Das Upgrade 3.20 enthält alle Neuerungen zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie:

  • Neues Modul: Modul P – Protokoll erstellt variierbares Beratungsprotokoll
  • Basis-Version: ESIS-Merkblatt für Immobiliarverbraucherdarlehen
  • Basis-Version: Gesetzliche Änderungen 2016
  • Basis-Version: Neue Berechnung Bewertungszahl Wüstenrot-BSV
  • Module Datenbank, KfW, Sonderdarlehen: Neue Tarife

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhalten das Upgrade zur Version kostenfrei in den nächsten Tagen auf CD per Post.
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Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Upgrade 3.10

Das Upgrade 3.10 enthält u. a. diese Neuerungen:

  • Gesetzliche Änderungen 2015: Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Basis-Version: Neues Startfenster, Erfassung Kaufpreis verbessert, Notizen für Darlehen
  • Basis-Version: Vorteile der Variante, Berechnungsname und Vorteile Variante ausgebbar
  • Basis-Version: Wohnförderkonto, mit oder ohne Steuerschätzung, für Wohnriester
  • Basis-Version: Erfassung vereinbartes jährliches Sondertilgungsrecht ohne feste Terminierung
  • Modul B – Beratung: zwei neue Design-Farbvarianten Blau/Grau und Grün/Grau
  • Modul B – Beratung: Einführungstext & Text Deckblatt der ausführlichen Auswertung änderbar
  • Modul V – Variante: Variantenvergleich komplett überarbeitet

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhalten das Upgrade zur Version kostenfrei in den nächsten Tagen auf CD per Post.
Mehr Infos zum Upgrade ALF-OPTIFI Version 3.10.
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Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Gesetzliche Änderungen und Bauspartarife 2014

Seit Januar 2014 gelten einige gesetzliche Änderungen. Außerdem gibt es für alle Anwender des Moduls D – Datenbank neue Bauspartarife, z. B. bei den Bausparkassen BHW und Wüstenrot.
Diese gesetzlichen Änderungen gelten seit Januar 2014:

  • Der Grundfreibetrag wurde laut EStG § 32a von 8.130 EUR auf 8.354 EUR angehoben. Der Einkommensteuertarif für darüber liegende Einkommen wurde angepasst.
  • 2014 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen bei 71.400 EUR und im Osten bei 60.000 EUR im Jahr (2013 lagen die Grenzen bei 69.600 bzw. 58.800 EUR).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung beträgt 2014 48.600 EUR (2013 lag diese bei 47.250 EUR).
  • Seit 2006 dürfen die Länder die Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Sie wurde in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erhöht. Bitte erfassen Sie den für Sie geltenden Steuersatz in den Systemparametern. Das ist die ab 1.1.2014 gültige Grunderwerbsteuer der einzelnen Bundesländer:
  Baden-Württemberg 5,0 %   Bayern 3,5 %
  Berlin 6,0 %   Bremen 5,0 %
  Brandenburg 5,0 %   Hamburg 4,5 %
  Hessen 5,0 %   Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
  Niedersachsen 5,0 %   Nordrhein-Westfalen 5,0 %
  Rheinland-Pfalz 5,0 %   Saarland 5,5 %
  Sachsen 3,5 %   Sachsen-Anhalt 5,0 %
  Schleswig-Holstein 6,5 %   Thüringen 5,0 %

 
Dieses Update steht auf der ALF-Homepage für alle Anwender mit Wartungsvereinbarung bereit.

Zum Download des Updates

Tipp: Mit dem ALF-OPTIFI Modul T – Tarife online aktualisieren Sie die Datenbanken der Bauspartarife immer sofort direkt aus ALF-OPTIFI. Die Aktualisierung erfolgt über den ALF-Server.

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Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Upgrade 3.0

Das Upgrade 3.0 enthält u. a. diese Neuerungen:

  • Neues Modul B – Beratung
  • Sämtliche Auswertungen in ALF-OPTIFI komplett modernisiert
  • Wohnriester-Berechnung erweitert: Optimierung der Zulage
  • Objekt: Neue Ordnerlaschen „Renovierung“ & „Sonderfälle“
  • Gesetzliche Änderungen und neue BSV-Tarife

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Upgrade zur Version bereits kostenfrei.
Mehr Infos zum Upgrade ALF-OPTIFI Version 3.00.
Zum Download der Software-Updates

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Aktuelles Update-Historie Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Neue Bauspartarife der Bausparkasse Schwäbisch Hall

Ab 1. April 2013 gibt es neue Bauspartarife der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Geändert wurden die Tarife Fuchs (Langzeit XL, Vierpromille X, Mindestsparguthaben 40% XM, Spezial XS, Standard XX), die Spezialtarife (Fuchs Junge Leute Y, Fuchs WohnRente WF und FuchsBau J) sowie die TA-Modelle (nur im nutzbar mit Modul S – Sonderdarlehen) Fuchs Modernisierung MOD, Fuchs Wohnbau WB, Fuchs WohnbauRente Riester, Fuchs Energie und Fuchs TopZins).

Die ALF-OPTIFI Bauspardatenbank wurde erweitert und steht auf der ALF-Homepage für alle Anwender mit Wartungsvereinbarung bereit.

Zum Download des Tarif-Updates

Tipp: Mit dem ALF-OPTIFI Modul T – Tarife online aktualisieren Sie die Datenbanken der Bauspartarife immer sofort direkt aus ALF-OPTIFI. Die Aktualisierung erfolgt über den ALF-Server.

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Aktuelles Updateinfos zu ALF-EFZ Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-EFZ & ALF-OPTIFI: Änderung der Preisangaben-Verordnung (PAngV) zum 01.01.2013

Wird ein Darlehensvertrag nach der Sollzinsbindung mit einem veränderlichen Sollzinssatz (“Folgezins”) weitergeführt, erfolgt die Effektivzinsberechnung schon bisher über die Gesamtlaufzeit des Darlehens. Bisher wurde allerdings der Folgezins in die Effektivzinsberechnung einbezogen.
Die 6. Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung vom 01. August 2012 (BGB I 2012) ändert die Anlage zu PAngV §6 Ziffer II, Buchstabe j ab 01.01.2013 wie folgt: Grundlage der Effektivzinsberechnung ist für die gesamte Laufzeit (auch nach der Sollzinsbindungsdauer) der anfängliche Sollzinssatz. Ein geänderter Sollzins nach Zinsbindung fließt also nicht in den effektiven Jahreszins ein, er wird nur im Zahlungsverlauf verwendet.
Wir stellen Ihnen im Downloadbereich Dateien zur Verfügung, die diese Berechnung ermöglichen. Alte Darlehen werden weiterhin nach altem Recht berechnet. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Auszahlung bzw. das Zusagedatum.