Eine Stornierung macht eine Buchung rückgängig. Dies geschieht i. d. R. nicht durch einfaches Löschen der Buchung, sondern durch Gegenbuchung desselben Betrags auf dem gleichen Konto. Wurden also z. B. versehentlich 500 EUR im Soll gebucht, werden, meist ein paar Tage später, 500 EUR im Haben gegengebucht. Die Wertstellung der Buchung erfolgt i. d. R. zum selben Datum.
In ALF-BAS Kontenabstimmung werden Stornierungen beim automatischen Abgleich nicht gelöscht. In diesem Fall befinden sich Buchung und Stornierung auf der gleichen Kontenseite. Führen Sie dort bitte einen manuellen Abgleich durch. Beim internen Abgleich auf der betreffenden Kontenseite werden diese Buchungen selbstverständlich auch gelöscht.
Autor: anja
Widerruf
Widerruft ein Darlehensnehmer ein vertraglich vereinbartes Verbraucherdarlehen, wird das Darlehen rückabgewickelt.
Dafür werden alle empfangenen Leistungen und Zinsen des Darlehensnehmers und des Darlehensgebers zunächst getrennt betrachtet. Die Leistungen, die der Darlehensnehmer bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, werden mit dem vertraglich vereinbarten Sollzins verzinst. Die Leistungen, die der Darlehensgeber bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, sind im Normalfall mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 5 % zu verzinsen. Handelt es sich um ein grundpfandrechtlich gesichertes Verbraucherdarlehen (Verbraucher-Immobiliardarlehen), wird mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 2,5 % gerechnet. Am Ende werden die beiden Endbeträge gegeneinander aufgerechnet. Das Ergebnis ist der vom Darlehensnehmer abzulösende oder der vom Darlehensgeber zu zahlende Betrag.
Darlehenswiderruf
Widerruft ein Darlehensnehmer ein vertraglich vereinbartes Verbraucherdarlehen, wird das Darlehen rückabgewickelt.
Dafür werden alle empfangenen Leistungen und Zinsen des Darlehensnehmers und des Darlehensgebers zunächst getrennt betrachtet. Die Leistungen, die der Darlehensnehmer bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, werden mit dem vertraglich vereinbarten Sollzins verzinst. Die Leistungen, die der Darlehensgeber bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, sind im Normalfall mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 5 % zu verzinsen. Handelt es sich um ein grundpfandrechtlich gesichertes Verbraucherdarlehen (Verbraucher-Immobiliardarlehen), wird mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 2,5 % gerechnet. Am Ende werden die beiden Endbeträge gegeneinander aufgerechnet. Das Ergebnis ist der vom Darlehensnehmer abzulösende oder der vom Darlehensgeber zu zahlende Betrag.
Rückabwicklung
Widerruft ein Darlehensnehmer ein vertraglich vereinbartes Verbraucherdarlehen, wird das Darlehen rückabgewickelt.
Dafür werden alle empfangenen Leistungen und Zinsen des Darlehensnehmers und des Darlehensgebers zunächst getrennt betrachtet. Die Leistungen, die der Darlehensnehmer bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, werden mit dem vertraglich vereinbarten Sollzins verzinst. Die Leistungen, die der Darlehensgeber bis zum Datum des Widerrufs erhalten hat, sind im Normalfall mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 5 % zu verzinsen. Handelt es sich um ein grundpfandrechtlich gesichertes Verbraucherdarlehen (Verbraucher-Immobiliardarlehen), wird mit einem Verzugszinssatz in Höhe von Basiszinssatz + 2,5 % gerechnet. Am Ende werden die beiden Endbeträge gegeneinander aufgerechnet. Das Ergebnis ist der vom Darlehensnehmer abzulösende oder der vom Darlehensgeber zu zahlende Betrag.
Das Update 2.73 Release 2 enthält diese Neuerungen für Anwender des Moduls Vollstreckung:
Änderungen dieser Formulare, die ab 01.10.2025 verpflichtend sind:
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Antrag auf Zwangsvollstreckung an den Gerichtsvollzieher
- Durchsuchungsbeschluss
Anwender mit Wartungsvereinbarung für das Modul Vollstreckung erhalten das Update kostenfrei.
Wie sind diese Begriffe aus der Auswertung genau definiert?
Die monatliche Nettobelastung oder den monatlichen Nettoertrag finden Sie in der ausführlichen Auswertung als Schema (siehe Bild).
Der Betrag bezieht sich auf die durchschnittlich monatlich zu zahlenden Beträge während der ersten 5 Jahre. Dabei wird das erste Jahr nicht berücksichtigt, da der Nettoaufwand im ersten Jahr oft durch zu Beginn zu zahlende einmalige Kosten oder Abschlussgebühren abweicht und ein durchschnittliches Ergebnis somit verfälscht.
Die Beträge ergeben sich also aus den laufenden Ausgaben abzüglich der zu erwartenden Einnahmen des zweiten bis fünften Jahres. Ausgaben sind die Aufwendungen für die Fremdmittel zuzüglich laufender Kosten für die Immobilie (z. B. Instandhaltungsrücklage und Bewirtschaftungskosten) und zuzüglich zu erwartender Steuernachzahlungen durch Mieteinnahmen. Einnahmen können also Mieten, Zulagen und Zuschüsse sowie zu erwartende Steuererstattungen sein.
Sind die Nettoausgaben als Summe von Ausgaben und Einnahmen durch höhere Einnahmen negativ, sind es Überschüsse und die Ausgabe erfolgt als monatlicher Nettoertrag.

In der Tabelle „Gesamtentwicklung Ihrer Finanzierung …“ (siehe Bild) können Aufwand brutto und Aufwand netto der für die Auswertung gewählten Finanzierungsjahre ausgegeben werden.
Die Beträge für Aufwand brutto monatlich oder jährlich ergeben sich aus den laufenden Ausgaben. Ausgaben sind die Aufwendungen für die Fremdmittel zuzüglich der laufenden Kosten für die Immobilie (z. B. Instandhaltungsrücklage und Bewirtschaftungskosten) sowie zuzüglich der zu erwartenden Steuernachzahlungen durch Mieteinnahmen des jeweiligen Jahres.
Die Beträge für Aufwand netto monatlich oder jährlich ergeben sich aus den laufenden Ausgaben abzüglich der zu erwartenden Einnahmen des entsprechenden Jahres. Einnahmen können Mieten, Zulagen und Zuschüsse sowie zu erwartende Steuererstattungen des jeweiligen Jahres sein.
Ist der Aufwand netto als Summe von Ausgaben und Einnahmen durch höhere Einnahmen negativ, sind es Überschüsse bzw. monatliche Nettoerträge. Die Spalte wird dann als „Ertrag netto monatlich“ bezeichnet.
Einmalige Ausgaben zu Beginn der Finanzierung (z. B. Makler, Notar, Grunderwerbsteuer) sind im jährlichen Aufwand und in der Summe des jährlichen Aufwands unter der Tabelle nicht enthalten.

Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe aller Ausgaben abzüglich des getilgten Darlehensbetrags und aller Einnahmen.
Zu den Ausgaben zählen einmalige Zahlungen zu Beginn der Finanzierung (z. B. Kosten für Makler, Notar und Grunderwerbsteuer) und laufende Zahlungen im Finanzierungszeitraum (Ausgaben für Fremdmittel und Ausgaben für die Immobilie wie Instandhaltungsrücklage und Bewirtschaftungskosten). Hinzu kommt eine eventuelle Steuernachzahlung. Einnahmen können Mieten, Zulagen und Zuschüsse sowie eventuell zu erwartende Steuererstattungen sein.
Überwiegen die Einnahmen die Ausgaben, ergibt sich ein gesamter Ertrag.
Der gesamte Ertrag ergibt sich aus der Summe aller Einnahmen und Ausgaben abzüglich des getilgten Darlehensbetrags.
Einnahmen sind Mieten, Zulagen und Zuschüsse sowie eventuell zu erwartende Steuererstattungen. Zu den Ausgaben gehören einmalige Zahlungen zu Beginn der Finanzierung (z. B. Kosten für Makler, Notar und Grunderwerbsteuer) und laufende Zahlungen im Finanzierungszeitraum (Ausgaben für Fremdmittel und Ausgaben für die Immobilie wie Instandhaltungsrücklage und Bewirtschaftungskosten). Hinzu kommt eine eventuelle Steuernachzahlung.

Finanzierungsbeginn
Wie wirkt sich der Finanzierungsbeginn auf die Berechnung aus?
Den Finanzierungsbeginn finden Sie in der Variante in der Ordnerlasche „Variante“. Standardmäßig ist hier das Datum eingetragen, an dem die Berechnung erstellt wird.
Ein Klick auf „Ändern“ öffnet das Eingabefenster (s. u.).
Tipp: Bitte klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern.

Mit dem Datum „Beginn der Finanzierung“ werden die Termine eines neuen Objekts und die Termine bei neuen Fremdmitteln vorbelegt. Außerdem ist dieser Termin die Vorbelegung des Berechnungsstarts einer Auswertung. Das Jahr ist ausschlaggebend für die Berechnung der Einkommen in den Erwerberfenstern.
Tipp: Bitte klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern.

Was sind Vorlagen der Berechnung und wie kann ich Sie nutzen?
Im Bereich Vorlagen können Sie eine komplette Berechnung – mit allen Varianten – als Vorlage speichern. Diese Vorlage kann dann aufgerufen und in eine neue Berechnung geändert werden.
Zum Speichern der aktuellen Berechnung als Vorlage, klicken Sie im Menübereich „Start“ auf „Als Vorlage speichern“ (siehe Bild).

Bezeichnen Sie die Vorlage mit den wichtigsten Eckdaten und klicken Sie „Speichern“ (siehe Bild).

Sie möchten eine neue Berechnung mit Ihrer Vorlage erstellen? Klicken Sie auf „Berechnung aus Vorlage laden“ (siehe Bild).

Sie sehen alle gespeicherten Vorlagen (siehe Bild).
Wählen Sie Ihre gewünschte Vorlage und klicken Sie öffnen.
Die als Vorlage gespeicherte Berechnung wird jetzt mit allen Varianten geöffnet und kann beliebig bearbeitet werden.
Tipp: Die fett dargestellte Vorlage wird bei jeder neuen Berechnung automatisch geladen. Um dies umzustellen, wählen Sie die gewünschte Vorlage und klicken Sie „Als Standard definieren“.

Das Update 2.73 enthält diese Neuerungen:
- Basis-Version: Ab 01.06.2025 gültige Gebührentabellen für Gerichts- und Anwaltskosten integriert
- Modul F – Formulare: XJustiz-Version 3.5.1 für elektronisches Bürgerpostfach eBO integriert
Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Das Update 3.41 Release 3 wurde ausschließlich an Anwender der Module B – Bundesbank und O – Online ausgeliefert und enthält diese Neuerungen:
- Modul B & O: Die DZ-Bank hat das Layout der Homepage und des VR-Bankenportals umfangreich geändert. Wir haben die Steuerdatei entsprechend angepasst und eine neue Programmversion erstellt.
- Modul B & O: Zusätzlich haben wir eine Möglichkeit geschaffen, dass Sie temporär manuell eine CSV-Datei laden können, sollten erneut Fehler beim Abruf von der DZ-Bank-Seite auftreten. Mehr Infos dazu lesen Sie hier.