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FAQ

Zwei erhöhte Abschreibungen gleichzeitig

Es gibt jetzt zwei erhöhte Abschreibungen:

  • Die Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau ist bei einem Bauantrag oder einer entsprechenden Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026 möglich.
  • Die degressive Abschreibung Mietwohnungsneubau ist wählbar, wenn mit der Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wurde oder die Anschaffung auf Grund eines nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags erfolgt.

Die degressive AfA laut §7 5a EStG ist gleichzeitig mit der Sonderabschreibung laut §7b EStG möglich.

Die beiden AfAs sind dann rechnerisch miteinander verknüpft. D. h., nach der linearen AfA der ersten 4 Jahre …

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… wird in der degressiven AfA der Basiswert entsprechend gekürzt.

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FAQ

Degressive AfA für Neubau-Mietobjekte

Das Wachstumschancengesetz brachte die neue degressive Abschreibung für Neubau-Mietobjekte von 2023 bis 2029 laut EStG §7 5a.

Abzugsfähig nach dem neuen §7 5a EStG sind jährlich 5 % der Kosten bzw. Basis, wobei sich die Basis jährlich jeweils um den Abzugsbetrag verringert. Im späteren Verlauf wird auf eine lineare Abschreibung gewechselt. Die Basis dieser linearen AfA ist der dann noch vorhandene Restwert, der in gleichen Beträgen bis zum Ende der voraussichtlichen Gesamtabschreibungsdauer prozentual abgeschrieben wird.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Abschreibungen.

Erfassung neue degressive AfA in ALF-OPTIFI

Die neue degressive AfA wird automatisch ermittelt und in der Auswertung berücksichtigt, wenn Sie im Objekt, in der Ordnerlasche „Vermietet“ die neue Checkbox „Degressive Abschreibung Mietwohnungs-neubau nach §7 Absatz 5e EStG“ anhaken.

Für die degressive AfA laut §7 5a EStG ist die Anzahl der Jahre wählbar, bevor diese in eine lineare AfA übergeht.

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Detaillierte Darstellung der neuen degressiven AfA

Im AfA-Fenster sehen Sie die einzelnen Jahre der degressiven AfA mit dem jeweils ermittelten Restwert und dann die lineare AfA, die bis zum Ablauf von 33 Jahren ausgewiesen wird. Die Berechnung beginnt mit jährlich abnehmender Basis. Zum Abschluss erfolgt der Übergang in eine lineare AfA mit gleicher Basis (Prozent) auf die Restdauer.

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Darstellung der neuen degressiven AfA in der ausführlichen Auswertung

So wird die neue degressive AfA in der ausführlichen Auswertung dargestellt.

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FAQ

Lineare AfA für vermietete Wohnobjekte

Wie erfasse ich die neue lineare Abschreibung für vermietete Wohnobjekte?

Die lineare AfA (Abschreibung für Abnutzung) wurde 2023 für vermietete Wohnobjekte geändert.

Für die lineare AfA für vermietete Wohnobjekte gilt seitdem:

  • 3 % für 33 1/3 Jahre bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 laut EStG §7 Absatz 4/2a
  • 2 % für 50 Jahre bei Fertigstellung nach dem 31.12.1924 und vor dem 01.01.2023 laut EStG §7 Absatz 4/2b
  • 2,5 % für 40 Jahre bei Fertigstellung vor 1925 laut EStG §7 Absatz 4/2c

Haben Sie das Jahr der Fertigstellung erfasst, …

… ermittelt ALF-OPTIFI automatisch die passende Abschreibung.

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Aktuelles Updateinfos zu ALF-BAS Updateinfos zu ALF-FORDER Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-News Sommer 2024

Die ALF-News Sommer 2024 werden gerade als Newsletter versendet. Dort finden Sie Informationen zu diesen Themen:

  • ALF-OPTIFI mit Forwarddarlehen
  • ALF-BAS Kontenabstimmung mit “verspäteten” Umsätzen
  • Neu: ALF-VVW Vertragsverwaltung 2.0
  • Geplant in ALF-FORDER
  • Tipps, Tricks & Infos zur ALF-Software

ALF-News Sommer 2024 öffnen

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Aktuelles Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 5.30 Release 2

Das Update enthält diese Neuerungen:

Basis-Paket: Degressive Abschreibung Mietwohnungsneubau nach §7 Absatz 5a EStG variabler gestaltet

Das Wachstumschancengesetz mit der degressiven Abschreibung hat Einzug in das Einkommensteuergesetz gehalten und ist detailliert erläutert. ALF-OPTIFI ist nun noch variabler gestaltet:

  • Für die degressive AfA laut §7 5a EStG ist die Anzahl der Jahre wählbar, bevor diese in eine lineare AfA übergeht.
  • Die degressive AfA laut §7 5a EStG ist gleichzeitig mit der Sonderabschreibung laut §7b EStG möglich.

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Mehr Infos zum Update ALF-OPTIFI Version 5.30.
Zum Download

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FAQ

Sind zwei AD ablösbar mit einem BSV?

Kann ich diese Konstellation erfassen: zwei Annuitätendarlehen, die von einem Bausparvertrag abgelöst werden?

Es ist nicht möglich, zwei Darlehen gemeinsam von einem Bausparvertrag ablösen zu lassen. Bitte teilen Sie im diesem Fall den Bausparvertrag in die Teilbausparsummen auf, die tatsächlich zur Ablösung der einzelnen Darlehen genutzt werden.

Erfassen Sie dann zwei Annuitätendarlehen, abgelöst jeweils mit einem Bausparvertrag. Wählen Sie dafür im Bereich “Finanzierung” über “Fremdmittel neu” als Darlehensart “Annuitätendarlehen, Tilgung durch Bausparvertrag”.

Erfassen Sie dann im Darlehen die Darlehensdaten Ihres ersten AD.

Wählen Sie im Darlehensfenster, rechts in der Tabelle „Übersicht Bausparverträge“, den angelegten BSV und klicken Sie auf den Button „Ändern“ oder klicken Sie im Treeview links auf den Bausparvertrag, damit das Fenster des Bausparvertrags geöffnet wird.

Laden Sie über den Button „Datenbank“ die Tarifdaten Ihres Bausparvertrags. Besteht der Bausparvertrag bereits, ändern Sie das Guthaben und die aktuelle Bewertungszahl entsprechend der aktuellen Werte. Mit Klick auf den Button „Berechnen“ unten links können Sie den Bausparvertrag neu berechnen, z. B. den voraussichtlichen Auszahlungstermin.

Die erste Kombination Annuitätendarlehen und ablösender Bausparvertrag ist angelegt.

Im Bild sehen Sie einen Auszug aus der Ausführlichen Auswertung, der die Eckdaten aus dem Tilgungsplan des Darlehens und dem Anspar- und Tilgungsplan des Bausparvertrags zeigt.

Wiederholen Sie den Erfassungsvorgang für das zweite Annuitätendarlehen mit Tilgung durch Bausparvertrag.

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Aktuelles Updateinfos zu ALF-OPTIFI

ALF-OPTIFI: Auslieferung Update 5.30

Das Update enthält diese Neuerungen:

  • Basis-Paket: Degressive Abschreibung Mietwohnungsneubau nach §7 Absatz 5e EStG – Das Wachstumschancengesetz mit der degressiven Abschreibung laut neuem §7 5a EStG ist verabschiedet. Abzugsfähig nach dem neuen §7 5a EStG sind jährlich 5 % der Kosten, wobei sich die Basis jährlich jeweils um den Abzugsbetrag verringert. Später wird auf eine lineare Abschreibung gewechselt.
  • Basis-Paket: Erweiterung Vergleich Eigentümer/Mieter und Immobilien-/Geldanlage – In die Auswertungen der Vergleiche Eigentümer/Mieter und Immobilien-/Geldanlage können wahlweise die Kapitalertragsteuer und die Kirchensteuer in die Berechnung einbezogen werden.

Anwender mit Wartungsvereinbarung erhielten das Update kostenfrei als Downloadlink.
Mehr Infos zum Update ALF-OPTIFI Version 5.30.
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FAQ

Vor-/Zwischenfinanzierung eines neuen BSV

Wie erfasse ich die Vor- bzw. Zwischenfinanzierung eines neuen Bausparvertrags?

Wählen Sie im Bereich „Finanzierung“ über „Fremdmittel neu“ als Darlehensart „Endfälliges Darlehen, Tilgung durch Bausparvertrag“.

Erfassen Sie dann im Darlehen die Darlehensdaten Ihrer Vor- bzw. Zwischenfinanzierung.

Wählen Sie im Darlehensfenster, rechts in der Tabelle „Übersicht Bausparverträge“, den angelegten BSV und klicken Sie auf den Button „Ändern“ oder der klicken Sie im Treeview links auf den Bausparvertrag, damit das Fenster des Bausparvertrags geöffnet wird. Laden Sie über den Button „Datenbank“ die Tarifdaten Ihres Bausparvertrags.

Im oberen Teil wählen Sie die gewünschte Bausparkasse.

Alttarife werden standardmäßig ausgeblendet, da sonst der Aufbau des Auswahlfensters viel Zeit benötigt. Wird das Häkchen entfernt, sehen Sie auch die Alttarife.

Wählen Sie den gewünschten Bauspartarif durch anklicken in der Tabelle und klicken Sie unten auf den Button „Tarif übernehmen“.

Tipp: Im Button „Tarife online“ sehen Sie das Datum der letzten Aktualisierung. Ein Klick auf den Button holt die aktuellen Tarife vom ALF-Server.

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FAQ

Förderkonditionen holen

Wie hole ich die Konditionen eines Förderdarlehens (KfW- oder Landesförderdarlehen) in die Berechnungsvariante?

Wählen Sie im Bereich „Finanzierung“ über „Fremdmittel neu“ eine Förderdarlehensart, z. B. „KfW-Darlehen & Landesförder-Darlehen in Kooperation mit KfW“.

Zusatzinformation: Unter „KfW-Darlehen & Landesförder-Darlehen in Kooperation mit KfW“ finden Sie reine KfW-Darlehen und Landesförder-Darlehen, die in Kooperation mit der KfW ausgegeben werden. Reine Landesförder-Darlehen suchen Sie bitte unter „Landesförder-Darlehen“. Beide Förderdarlehensarten sind ablösbar durch Bausparvertrag, Investmentfonds oder Lebensversicherung. Die Erläuterung zur Erfassung einer solchen Kombination finden Sie in den FAQ als Beispiel unter „Vor- und Zwischenfinanzierung eines neuen Bausparvertrags„.

Erfassen Sie dann im Darlehen die Darlehensdaten Ihrer Vor- bzw. Zwischenfinanzierung.

Erfassen Sie dann z. B. im KfW-Darlehen den Betrag.

Klicken Sie unten auf den Button „Datenbank“, um die Datenbank zu öffnen.

Im oberen Teil wählen Sie die Anzeige, bei KfW z. B. „Bundesweite KfW-Darlehen“ oder „KfW-Darlehen der Bundesländer“.

Wählen Sie das gewünschte Förderprogramm mit Mausklick in der Tabelle und klicken Sie unten auf den Button „Tarif übernehmen“.

Tipp: Im Button „Tarife online“ sehen Sie das Datum der letzten Aktualisierung. Ein Klick auf den Button holt die aktuellen Tarife vom ALF-Server.

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FAQ

Mehrere Erwerber in der Variante

Wie erfasse ich in der Berechnungsvariante mehrere Erwerber?

Sie möchten in Ihrer Berechnungsvariante mehrere Erwerber erfassen, die sich die Kosten des Objekts teilen?

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.

Möglichkeit 1:

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die betreffende Variante im Treeview, wählen Sie „Erwerber neu“ und die Erwerberart (Person/Familie oder Firma).

Möglichkeit 2:

Wählen Sie zunächst links im Treeview die betreffende Variante. Klicken Sie unter dem Treeview auf „Erwerber neu“. Wählen Sie dann die Erwerberart.

Möglichkeit 3:

Im Fenster „Variante“ können Sie in der Ordnerlasche „Erwerber/Übersicht“ mit Klick auf „Erwerber neu“ weitere Erwerber zur aktuellen Variante hinzufügen.

Danach vergeben Sie bitte für jeden Erwerber (Erwerberpaar gilt als Einheit) einen Immobilienanteil (z. B. bei 2 Erwerbern je 50%).

Die Anteile aller Erwerber zusammen müssen 100% ergeben.

Je nach Anteil werden die Objektkosten aufgeteilt. Jeder Erwerber hat eigene Finanzierungsmittel und AfAs. Der prozentuale Anteil des Erwerbers oder Erwerberpaars an der Immobilie entspricht den Kosten, die der Erwerber für die Immobilie aufbringen muss. Bei einem Erwerber oder einem Erwerberpaar pro Familie steht der Immobilienanteil deshalb standardmäßig auf 100%.

Zusatzinfo: Ein Erwerberpaar, das gemeinsam finanziert, erfassen Sie am schnellsten als einen Erwerber mit 100 % Immobilienanteil. In der Ordnerlasche „Familie/Beruf“ können Sie u. a. die gemeinsame oder getrennte steuerliche Veranlagung wählen. Möglich ist aber auch die Erfassung als zwei Einzelerwerber mit je 50 % Anteil.